Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn über das Kaufobjekt ein wirksamer Kaufvertrag mit dem besagten Käufer zustande gekommen sein sollte, ist dieser auch verpflichtet, das Kaufobjekt abzunehmen.
Da ich gesehen habe, dass Sie in Ihren Kaufbedingungen keine Abnahmeverpflichtung sowie die Abwälzung der eBay-Gebühren auf den Käufer vorgenommen haben (daher tragen Sie als Verkäufer die Gebühren), rate ich Ihnen folgende Handlungsmöglichkeit an, wenn Sie an dem Kaufvertrag nun auch nicht mehr weiter festhalten möchten:
Weisen Sie den Käufer schriftlich darauf hin, warum ein Kaufvertrag über den PKW zustande gekommen ist. Fragen Sie sodann an, ob er von dem Kaufvertrag unter Übernahme der eBay-Gebühren (wie hoch?) zurücktreten möchte. Dies hätte für Sie den Vorteil, aus der Sache ohne Verlust und weiteren Stress herauszukommen.
Anderenfalls müssen Sie den Käufer (am besten schriftlich) zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme unter Fristsetzung auffordern. Nach Fristablauf können Sie Ihren Verzugsschaden gegenüber dem Käufer geltend machen (leider nicht die schon angefallenen eBay-Gebühren, wohl aber die Gebühren, wenn Sie den PKW erneut inserieren müssen).
Ich hoffe, ich konnte ihre Frage zur Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
P. Hanauer
Rechtsanwältin
Ebay-Auktion 4511845599
21. Dezember 2004 15:00 |
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Internetauktionen
Hallo,
Ich habe mein Auto bei eBay verkauft, und der Käufer will es aber nicht, obwohl er neun mal ein Gebot abgegeben hat.
Wie ist die Rechtslage, muß er das Auto nehmen, oder mir zumindest Schadenersatz der eBay-Gebühren erstatten?
Am Telefon sagte er mir, dass er nur eine Frage stellen wollte.
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
eBay eBay Käufer Auto Schadenersatz
eBay eBay Käufer Auto Schadenersatz
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
40 €
-
20 €
-
40 €
-
25 €
-
20 €
-
30 €