Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Berufen Sie sich auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht. Auf die Kündungsfrist kommt es hierfür nicht an. Als wichtigen Grund führen Sie das illegale Anbieten von Programmen zum Download an.
Dann ist die Gegenseite am Zug. Fraglich ist, ob diese sich darauf einlassen will, den streitigen Betrag einzuklagen und damit den Sachverhalt des illegalen Downloadangebots an die Öffentlichkeit zu bringen. Hiervon gehe ich nicht aus.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Firstload.de-zugang zum usenet
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Timm
Guten Tag,
ich habe 2005 einen vertrag über einen zugang zum Usenet abgeschlossen,der sich im sept 2006 automatisch um ein jahr verlängerte.Die Kosten pro Jahr belaufen sich auf 94,80 Euro.
damals wurde mit Gratis -Downloads ( MP3,filme,Software etc) geworben,ein downloadvolumen von 10 Gb zugesichert.
Bei ausschließlicher Nutzung während der anfänglichen 14 tägigen testphase mußte ich feststellen,daß in diesem netzwerk illegale
software zu finden ist,die man garnicht herunterladen darf.
nun ist es zur anwaltlichen mahnung gekommen,weil ich für das 2. jahr nicht mehr bezahlen möchte,allerdings habe ich die kündigung erst jetzt ausgesprochen.
Nach meiner Meiniung ist der Vertrag ungültig,weil bei Abschluß keine Hinweise auf die Illegalität der(Soft)-ware erteilt wurden.
Muß ich jetzt der Inkasso-Mahnung von insges.139 Euro nachkommen
MfG
lutz spiegel
Vertrag Vertrag Software