Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.
Sowohl die Trennung als auch die Durchführung einer Scheidung werden nach deutschem Recht beurteilt. Geregelt ist dies in den Artikeln 13
ff. des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).
Maßgeblich ist hierfür, dass Sie und Ihr Ehepartner die deutsches Staatsbürgerschaft haben. Es kommt daher nicht darauf an, ob Sie sich auch noch zeitweise in Deutschland aufhalten.
Sie können sich daher in Deutschland scheiden lassen, wobei in einem solchen Fall immer das Familiengericht Berlin-Schöneberg zuständig ist.
Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
Zuständiges Recht bei deutschen Staatsbürgern die in Italien leben
5. Oktober 2006 10:38 |
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Familienrecht
Guten Tag,
ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe seit 5 Jahren in Südtirol/ Italien. Mein Mann, der mich und die beiden Kinder verlassen hat, ist ebenfalls deutscher Staatsbürger. Wir haben vor 3 Jahren in D geheiratet. Mein Mann hat nur noch hier in Italien einen Wohnsitz; ich bin mit den Kindern sowohl hier in Italien (allerdings erst seit Januar 2006) als auch in D gemeldet. Lebensmittelpunkt der Familie war Italien.
Welches Recht wird im Fall der Trennung und welches später bei der Scheidung angewandt?
Besten Dank für die Hilfe!
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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