freier Tag zugesichert Urlaub gebucht

1. Oktober 2006 10:38 |
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Arbeitsrecht


Hallo

Vor meinem regulären Urlaub (ab Montag) hat meine Chefin mir einen freien Tag (Samstag) gegeben und zugesichert. Nun bin ich bis Freitag krank geschrieben und habe Angst das meine Chefin mir diesen Tag nicht mehr frei gibt. Das Problem ist, das ich schon ab Samstag eine Reise gebucht habe, und auf diesen Tag angewiesen bin.

Kann meine Chefin mir diesen freien Tag streichen so das ich die Reise nicht antreten kann.

MfG Holger Esch



Sehr geehrter Fragesteller,

angesichts der von Ihnen verwandten Formulierung "freier Tag", vermute ich, dass Sie zunächst einmal Ihren Erholungsurlaub (ab Montag) beantragt und von Ihrer Vorgesetzten auch gewährt bekommen haben.

Ferner hätten Sie vermutlich am Samstag (vor dem Urlaubsbeginn am Montag) regulär arbeiten müssen, haben indes jedoch bspw. durch eine Umstellung des Dienstplanes bereits am Samstag einen "faktisch freien Tag", der es Ihnen ermöglicht bereits vorab in den Urlaub zu starten.


In diesem Fall ist Ihre Krankheit hier wohl irrelevant und eine Verpflichtung zur Arbeit am Samstag kaum möglich, weil der Dienstplan für die fragliche Woche ja aller Wahrscheinlichkeit nach bereits gefertigt wurde und es Ihnen -inbesondere aufgrund Ihrer Krankheit- nicht zuzumuten wäre, eine derart kurzfristige Änderung Ihrer Arbeitszeiten hinzunehmen.




Sollte Ihnen jedoch der Samstag quasi als "zusätzlicher Tag Urlaub" gewährt worden sein, bestünde die theoretische Möglichkeit des Widerrufs Ihres Urlaubs durch Ihre Vorgesetzte, sofern ein solcher Widerruf tatsächlich betrieblich absolut notwendig wäre.


Da Sie sich als Arbeitnehmer auf keinen Fall selbst beurlauben dürfen, müssten Sie einem solchen Urlaubswiderruf (sofern Sie wieder gesund sind!)daher Folge leisten und am Samstag arbeiten.

Ihnen stünde in diesem Fall allerdings der Weg zum Arbeitsgericht offen; überdies würde sich Ihr Arbeitgeber aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund des von Ihnen bereits gebuchten Urlaubs schadensersatzpflichtig machen.


Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zur Ihrer Zufriedenheit beantworten, stehe gegebenfalls über die Nachfragefunktion weiter zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Kümpfbeck
Rechtsanwalt


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