Verjährt Unterschritsfälschung bzw. Urkundenfälschung?

26. September 2006 14:02 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Ex Mann hat am 09.12.1996 meine Unterschrift gefälscht um damit eine Firma zu eröffnen. Ab dem 08.01.1997 wurden dann in meinem Namen bzw. der Firma die auf mich lief, Rechnungen geschrieben. Diese belaufen sich auf insgeammt(damals) 13.800 DM . Erst bei meinem Auszug aus der gemeinsammen Wohnung habe ich diese Unterlagen gefunden. Meine Frage: ist diese Tat bereits verjährt, oder kann ich ihn deshalb anzeigen? Ich bin nicht daran interessiert, welche Gesetze greifen.Bitte geben Sie mir eine Empfehlung, ob ich diesen Fall weiterverfolgen soll oder nicht.
Mit den freundlichsten Grüßen





26. September 2006 | 15:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Urkundenfälschung nach § 267 I StGB verjährt nach fünf Jahren, etwas anders würde gelten,wenn ein besonders schwerer Fall nach § 267 III StGB , z.B. wegen "Vermögensverlustes großen Ausmaßes" vorläge.

Dies kann von hier aus naturgemäß nicht abschließend beurteilt werden, jedoch dürfte die Grenze des "Vermögensverlustes großen Ausmaßes" bei umgerechnet 10.000,00 € zu ziehen sein, so dass aus meiner Sicht der § 267 III StGB nicht verwirklicht wurde.

Im Ergebnis dürfte die Tat daher verjährt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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