Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung?

| 19. September 2006 21:07 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin seit dem 1.1.2005 mit einem Arbeitsvertrag angestellt, der auf 1 Jahr befristet wurde. Dieser Vertrag wurde nie verlängert und ich bin jetzt - nach 21 Monaten- immer noch bei der Firma angestellt.
Folgende Klausel ist im Angestelltenvertrag:
" Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis zum 31.12.2005 abgeschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einer Weiterbeschäftigung über diesen Zeitpunkt hinaus wird ausdrücklich wegen § 625 BGB widersprochen. Die Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung jedweder Art bleibt der Geschäftsleitung der Firma vorbehalten"
Meine Fragen:
Ist es zulässig im Voraus einer Verlängerung zu widersprechen?
Habe ich überhaupt z.Zt einen gültigen Arbeitsvertrag?
Ich bin 50% schwerbehindert. Unter welchen Umständen ist eine Kündigung rechtlich zulässig?

19. September 2006 | 21:29

Antwort

von


(481)
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

durch die tatsächliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Befristung hinaus, gilt dieses gem. § 15 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz als auf unbestimmte Zeit verlängert.

Im Gegensatz zur alten Rechtslage und der Regelung des § 625 BGB kann eine von § 15 Abs. 5 TzBfG zu Lasten des Arbeitnehmers abweichende Vereinbarung nicht getroffen werden. Die Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam.

Als schwerbehinderte Person unterfallen Sie dem besonderen Kündigungsschutz des SGB IX. Besonderheit ist, dass eine Kündigung erst dann ausgesprochen werden darf, wenn das Integrationsamt zuvor zugestimmt hat. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Regelungen für Kündigungen, deren Abhandlung ohne konkreten Anhaltspunkt den Rahmen der Frage überschreiten würde. Bitte nutzen Sie ggf. die Nachfragefunktion.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Schnelle, sehr präzise und verständliche Antwort. Vielen Dank

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Guido Matthes »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Schnelle, sehr präzise und verständliche Antwort. Vielen Dank


ANTWORT VON

(481)

Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Nachbarschaftsrecht