Sehr geehrter Ratsuchender,
die Einschätzung Ihrer Rechtsanwältin entspricht nicht der geltenden Rechtslage.
Zwar werden ablehnende Prozesskostenhilfbeschlüsse unanfechtbar, aber nicht materiell rechtskräftig. Der Prozesskostenhilfeantrag kann daher wiederholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die objektiven Verhältnisse seit dem vorhergehenden Antrag geändert haben. Dieses wäre bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Fall.
Nachlesen können Sie die hier getroffenen Feststellungen in der Kommentierung zu § 117 ZPO
(Zöller, 23. Auflage, § 117, Rn. 6).
Ich bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
prozesskostenbeihilfe
13. September 2006 11:42 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
meine scheideung zieht sich schon ca. 3 jahre hin.
zu anfang habe ich einen antrag auf prozesskostenbeihilfe gestellt, der auf grund meines zu hohen einkommens abgelehnt wurde.
ich bin freiberufler, mir sind in der letzten zeit erhebliche einnahmequellen versiegt, meine finanzielle lage hat sich in den letzten monaten dramatisch verschlechtert. jetzt wollte ich erneut einen antrag auf prozesskostenbeih. stellen, aber meine anwältin behauptet das ginge nicht.
stimmt das ?
meine bald-ex-frau (auch freiberufl.) hat ihn damals bewilligt bekommen, und verdient jetzt viel mehr als ich, aber ich muß zahlen und sie nicht.
was kann ich tun?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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