Bewertung eines Gesellschafteranteils

| 14. Dezember 2011 13:02 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


13:59

Es geht um eine GmbH, bestehend seit 1999, mit 3 Gesellschafter (Stammeinlage jeweils 12 500,-).
Können Sie mir sagen wie der Gesellschafteranteil berechnet wird. Folgende Daten können berücksichtigt werden: Jahresumsatz, Kosten für Umbaumaßnahmen im letzten Jahr, Gewinn/Ertrag der letzten 3 Jahre, Warenbestand, Verbindlichkeiten, Kapital.

14. Dezember 2011 | 13:37

Antwort

von


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Langener Landstraße 266
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Eine genaue gesetzlich vorgeschriebene Formel zur Bewertung von Gesellschaftsanteilen gibt es leider nicht.

Vielmehr gibt es mittlerweile mehrere anerkannte Verfahren, die sowohl in der Praxis von Betriebswirtschaftlern als auch von der Rechtsprechung angewendet werden.

Hierzu zählen etwa das Discounted-Cash-Flow-Verfahren, das Ertragswertverfahren oder auch die Multiplikatormethode. Die umfangreiche Darstellung aller relevanten Methoden würde den Rahmen einer Erstberatung deutlich sprengen.

Die von Ihnen genannten Faktoren bilden aber grundsätzlich bei allen Berechnungsmethoden die wesentlichen Bezugspunkte, werden aber je nach Berechnungsmethode unterschiedlich gewichtet.

Im Ergebnis kann ich Ihnen nur dringend anraten, einen im Gesellschaftsrecht und im Bereich der Unternehmensbewertung erfahrenen Kollegen vor Ort oder direkt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der abschließenden Klärung der Sach- und Rechtslage und anschließend gegebenenfalls mit der Durchführung der konkreten Unternehmensbewertung/Bewertung der jeweiligen Gesellschafteranteile zu beauftragen.

Grundsätzlich würde es genügen, eine Unternehmensbewertung durchzuführen. Der somit ermittelte Wert müsste dann grundsätzlich betragsmäßig in Verhältnis zum jeweiligen Gesellschafteranteil gesetzt werden.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 14. Dezember 2011 | 13:49

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
könnten Sie mir noch kurz eine Formel für eine der Methoden geben, folgende Parameter:
Lagerbestand
Jahresumsatz
Gewinn in den letzten 3 Jahren
Vermögen
Verbindlichkeiten

dies würde mir sehr helfen,
vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Dezember 2011 | 13:59

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für den Nachtrag.
Wie bereits mitgeteilt würde ich ihnen persönlich nicht unbedingt empfehlen, die Berechnung selber vorzunehmen, sondern lieber einen Kollegen vor Ort zu beauftragen.

Es müsste auch ermittelt werden, welche Bewertungsmethode am interessengerechtesten ist, was wiederum sogar von der Branche abhängen kann.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zur Ertragswertmethode mit einem detailliert durchgespielten Beispielsfall beigefügt:

https://www.olb.de/download/olb_fk_200307_unternehmensnachfolge_unternehmensbewertung-beispiel.pdf

Es gibt wirklich sehr viele anerkannte Verfahren, so dass eine abschließende Berechnung an dieser Stelle leider unmöglich ist.

Nachfolgend habe ich Ihnen noch einen Link zu einer sehr interessanten Internetseite beigefügt,die für verschiedene anerkannte Berechnungsmethoden ( zum Beispiel Ertragswertverfahren) einen Rechner beinhaltet, bei dem sie lediglich die Zahlen angeben müssen um das Ergebnis zu erhalten:

http://www.unternehmenswertrechner.de/

Mit diesen verschiedenen Rechnern könnten sie auch experimentieren. Für die Richtigkeit der Ergebnisse kann ich aber leider keine Gewähr übernehmen.


Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag und alles Gute!

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 14. Dezember 2011 | 14:19

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