Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch gegen den Stahlbesitzer wegen Fütterungsfehler auf Zahlung des mit dem Dritten vereinbarten Verkaufspreises. Einen Direktanspruch gegen die Haftplichtversicherung haben Sie nicht.
Sie sollen den Stahlbesitzer auffordern den Betrag an Sie zu zahlen. Sie sollen auch den entgangenen Gewinn gem. § 252 BGB
geltend machen, den Sie erwirtschaftet hätten, wenn das Pferd nicht verstorben wäre. Sie hätten es an den Käufer übergeben, dieser hätten Ihnen das Geld gezahlt. Ob ihm dann die Versicherung den Betrag zahlt, ist dann nicht mehr Ihre Angelegenheit. Es ist schon so, dass die Versicherungen direkt mit dem Anspruchsberechtigten verhandeln und abrechnen. Einen Direktanspruch haben Sie nur bei bestimmten Versicherungen, wie z.B. KFZ-Versicherungen, hier aber nicht. Sie können aber weiterhin mit der Versicherung verhandeln, wenn Sie davon ausgehen, dass dies die Sache beschleunigen würde.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
Haftpflicht bei Pferd;Zeitwert oder Kaufpreis?
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Edin Koca
Ich habe am 24.09.ein Pferd gekauft, einen Zweijährigen Vollbluthengst von der Rennbahn.Das Pferd stand ursprünglich für 1500Euro im Internet,allerdings verletzte er sich und wurde im Endeffekt durch mehrere Umstände zum Notverkauf,ich bekam ihn für 590Euro. Ich habe sehr viel Geld in dieses Pferd investiert,vor allem Tierarztkosten. Nachdem er völlig gesund war und sich in einem deutlich besseren Pflege-und Ausbildungdzustand befand,wollte ich ihn verkaufen und fand schnell sehr gute Käufer,da ich ihn mit 1200 Euro für seinen jetzigen Zustand weit unter Wert verkaufte,ein guter Platz war mir wichtiger. Die Interrssenten kamen das Pferd anschauen und es wurde ein mündlicher Vertrag geschlossen,auch per Email wurde mir der Kauf noch einmal bestätigt. Ich sollte das Pferd am 28.10.zu neunen Besitzer bringen,bezahlt sollte er bei übergabe werden.Am 20.10.verstarb dann das Pferd in der Klinik,Schuld war ein Fütterungsfehler durch den Stallbesitzer. Dessen Haftpflicht zahlt,will jedoch nur den Kaufpreis zahlen den ich bezahlt habe,der aber keinesfalls dem Zeitwert des Pferdes zum Todeszeitpunkt entspricht.Wie ist da dir Rechtslage,j
kann ich mich dagegen wehren?
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