Verjährungsfristen
Hallo,
ich habe zwar Grundkenntnisse im Recht, aber die Verjährungsfristen für einzelne Tatbestände sind mir nicht bekannt. Ferner bin ich mir nicht sicher ob ich mich im Verwaltungsrecht oder im BGB schlau machen muss. Es handelt sich um folgenden Tatbestand:
Meine Familie kam 1992 aus Kasachstan nach Deutschland. In der Anfangszeit, in der eine Familie bei Null anfängt, war es für uns unumgänglich soziale Hilfen des Staates in Anspruch zu nehmen.
Wir mussten in eine Wohnung einziehen, die meine Tante für uns damals angemietet hat. Da die Wohnung zum Zeitpunkt der Anmietung nicht im bewohnbaren Zustand war (können wir leider nicht belegen) hat der Vermieter einen neuen Fußboden verlegt und neu tapeziert und gestrichen. Die Rechnung für die Renovierungsarbeiten sollten wir als Mieter zahlen. Da bei uns nichts zu holen war, ist die Gemeinde in Vorkasse getreten und hat die "Schulden" beglichen. Diese "Schulden" sollten wir dann in Raten an die Gemeinde zurückzahlen.
Meine Eltern erhielten Wohngeld und dieses Wohngeld hat die Gemeinde zur Schuldentilgung einbehalten. Mein Bruder war im Kindergarten. Die Kosten für den Kindergarten hat ebenfalls die Gemeinde übernommen. Diese wurden nach Jahren von meinen Eltern zurückgefordert.
Nun, die Gemeinde hat sich viele Freiheiten rausgenommen und Vieles getan das nach meinem aktuellen Stand sogar rechtwidrig ist. Aber damals hatte wir keine Deutsch- und Rechtskenntnisse und konnten uns nicht wehren.
Jetzt meine Fragen:
1. Wenn ich richtig informiert bin ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung in einem "angemessenen/bewohnbaren" Zustand zu vermieten. Wenn dafür ein neuer Bodenbelag notwendig war hätte er das uns gar nicht in Rechnung stellen dürfen. Wie ist hier die Verjährungsfrist? Die Beweislage?
2. Die Genmeindebeamte hätten es eigentlich wissen müssen. Wenn die Gemeinde so einen Fehler macht und in "Vorkasse" für uns tritt, ist es doch deren Irrtum. Kann auf diiesem Weg etwas bewirkt werden?
3. Das Wohngeld wird als Sozialleistung gewährt, weil die Familie mit ihren bescheidenen Finanzen den Lebensunterhalt nicht sichern kann. Können wir hier nach fast 19 Jahren gegen die Frechheit der Gemeinde vorgehen, weil sie das Wohngeld zur "Schuldentilgung" einbehalten hat für Schulden, die eigentlich gar nicht existieren dürften?
4. Und wie verhält es sich mit dem Kindergarten? Wenn einer mittellosen Familie ein Kindergartenplatz bezahlt wird, darf das Geld zurückgefordert werden und wie wäre da die Frist gewesen?
Es geht mir nicht um das Geld. Aber ich kann und will es nicht akzeptieren, dass deutsche Behörden so ein Verhalten zeigen nur weil sich die Gegenpartei nicht artikulieren kann und keine Rechtskenntnisse besitzt. Jetzt kann ich mich wehren und wenn es möglich wäre etwas Gerechtigkeit herzustellen wäre ich für jede Auskunft dankbar.
-- Einsatz geändert am 28.10.2011 00:29:02
-- Einsatz geändert am 28.10.2011 00:35:21
-- Einsatz geändert am 28.10.2011 02:18:35
Eingrenzung vom Fragesteller
28. Oktober 2011 | 02:15
Ich habe noch etwas recherchiert. Gemäß
§ 535 Abs. 1 Nr. 2 BGB
wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten und nach § 535 Abs. 1 Nr. 3 die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Demnach hätte der Vermieter die Renovierungskosten von uns nicht forderndürfen. Aus § 548 BGB
sind unsere Ansprüche gegen den Vermieter bereits 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses verjährt.
Für Verwaltungsakte gilt im deutschen Recht nach § 53 II VwVfG
eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Was kann der Gemeinde nach 19 Jahren noch zur Last gelegt werden und mit welchem Erfolg?
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