Motorrad verliehen - wer haftet?

22. August 2011 21:39 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, eine Freundin möchte sich gerne mein Motorrad für ein paar Stunden ausleihen. Natürlich besitzt sie über eine gültige Fahrerlaubnis.

Nun mein Frage: Wer haftet bei Schaden an Maschine oder Mensch, d.h. wenn er durch einen Unfall einen Sachschaden oder Personenschaden verursacht ?

Wie sieht es auch, wenn ihr selbst was zustoßen würde?

Vielen Dank

22. August 2011 | 22:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.


Wer haftet bei Schaden an Maschine oder Mensch, d.h. wenn er durch einen Unfall einen Sachschaden oder Personenschaden verursacht ?

Im Fall eines Unfalls mit dem geliehenen Motorrad, bei dem das andere am Unfall beteiligte Fahrzeug beschädigt wird oder gar Personen verletzt werden, zahlt nicht Ihre Freundin, sondern Ihre Haftpflichtversicherung muss für den Schaden am Fremd-Fahrzeug bzw. bezüglich des Personenschadens aufkommen. Die Kaskoversicherung zahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug des Besitzers. Falls Sie demnach eine Kaskoversicherung für das Motorrad besitzen, würde diese den Schaden an Ihrem Fahrzeug regulieren abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ein Nachteil ist dann jedoch, dass Ihre Motorrad-Haftpflichtversicherung und die Vollkasko nach einem Unfall gegebenenfalls einen höheren Beitrag verlangen kann, sie also höher eingestuft werden. Diesen Schaden, der durch die höhere Einstufung aufgrund des Unfalls entsteht, eine eventuelle Selbstbeteiligung bei einer Vollkaskoversicherung sowie den Schaden an Ihrem Motorrad können Sie gem. § 823 Abs. 1 BGB von Ihrer Freundin alsdann erstattet verlangen, soweit ein Verschulden vorliegt. Denn gem.§ 823 Abs. 1 BGB ist derjenige zum Ersatz des entstandenen Schaden verpflichtet, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem das Eigentum einer Person verletzt hat.

Wie sieht es auch, wenn ihr selbst was zustoßen würde?

Falls Ihre Freundin bei dem Unfall verletzt wird, muss Sie leider die Folgen selber tragen, soweit der Unfall zu 100% von Ihr verschuldet wurde. Bei einer Haftungsquote, also dann, wenn der Unfallgegner den Unfall mit verursacht hat, würde sich die gegnerische Haftpflichtversicherung entsprechend der Quote an der Regulierung des Personenschaden und selbstverständlich auch entsprechend am Fahrzeugschaden beteiligen.

Für eine Nachfrage stehe ich bei Unklarheit gerne zur Verfügung und verbleibe,

mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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