Kündigungsschutzklage - Kosten für Zeugnis zusätzlich

15. August 2011 18:36 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer

Guten Tag,
ich habe über meinen RA eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Darin beinhaltet ist auch die Forderung nach einem qualifizierten Zeugnis. Dieses wurde mit einem Bruttogehalt zusätzlich beim Streitwert berücksichtigt.

Mein RA teilte mir nun mit, dass eine Überprüfung des Zeugnisses eine neue Angelegenheit darstellt und gesondert in Rechnung gestellt werden wird.

Ist das so?

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wenn der Streitwert schon entsprechend höher gesetzt wird, die Überprüfung damit abgedeckt ist.

Bitte um kurze Info, da ich meinen RA urlaubsbedingt aktuell nicht erreichen kann und mir die Sache doch wichtig ist. Danke.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Grundsätzlich sind die Kündigungsschutzklage sowie die Erteilung/Überprüfung eines Arbeitszeugnisses zwei Angelegenheiten, die gesondert abgerechnet werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen beiden Angelegenheiten ein längerer Zeitraum liegt (als Richtwert gelten 2 Jahre). Wird aber beides zusammen in einer Klage geltend gemacht, besteht zwischen beiden Angelegenheiten ein innerer Zusammenhang, sodass von einer Angelegenheit auszugehen ist. Als Gegenstandswert ist bei der Überprüfung des Zeugnisses tatsächlich ein Bruttomonatsgehalt zugrunde zu legen. Die Angelegenheit „Zeugnis" wird dann streitwerterhöhend berücksichtigt, sodass der Kollege meines Erachtens hier keine gesonderte Abrechnung vornehmen kann. Sie sollten daher argumentieren, dass nur eine Angelegenheitvorliegt.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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