3 Fragen Inform.pflichten bei Entstehung von Mehraufwand bei Programmierleistungen

| 12. August 2011 18:00 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Internetagentur und mir stellen sich verschiedene Fragen im Zusammenhang von auftretendem Mehraufwand bei Programmierdienstleistungen:

Es arbeitet eine Firma A für mich, mit der ich im betreffenden Online-Shop-Projekt bereits schlechte Erfahrungen bezüglich der Umsetzung der Programmierdienstleistung gemacht habe. Im Projekt geht es um die programmtechnische Erweiterung des Online-Shopsystems magento.

Neben all den Problemen, in denen sich der Geschäftsführer selbst um das Projekt bislang nicht gekümmert hat (d.h. er selbst kommunizierte bislang nie mit mir aktiv), sondern nur sein Mitarbeiter (wie beschrieben nicht zu meiner Zufriedenheit), habe ich nun folgendes Problem:

Der Geschäftsführer der Firma A rief mich an (nachdem das Projekt fast beendet ist) und im Gespräch wurde deutlich, dass wesentlich mehr Stunden geleistet wurden als auf Basis des Angebots gedacht. Die Firma dieses Geschäftsführers A hat einem anderen Dienstleister B zuliebe das Angebot so übernommen wie es war: „… wir nehmen den Auftrag so an, wie Herr B. das Angebot erstellt hat. Die vertragliche Festlegung folgt in den nächsten Tagen." Eine weitere vertragliche Festlegung seitens A erfolgte zu keiner Zeit und die Arbeiten wurden aufgenommen, so dass ich davon ausging, dass das Angebot weiterhin auf Basis des Ausgangsangebot erstellt wird. Das wird auch nicht angezweifelt.

Im Angebot heißt es:

Eventualposition:
Leistungen auf Einzelnachweis für gegebenenfalls erforderliche Beiprogrammierungen berechnen wir den angegebenen Stundensatz.

Des Weiteren ist im Angebot die folgende strittige
Position zu 120 € (wohl geplante 4 Stunden) enthalten:
Css finetuning für Abstimmung php-css (php-Templating)

Der Plan war: mein anderer Dienstleister C liefert die Dateien zur Designumsetzung, der Mitarbeiter der Firma A macht nur kleinere Anpassungsarbeiten.

Der Mitarbeiter von A kommunizierte mir zwar während des Projektes, dass er die gelieferten Dateien seitens C für die Designumsetzung bemängelt, erklärte sich schließlich aber dennoch zu den Anpassungsarbeiten bereit.

Ich bin nun davon ausgegangen, dass diese Anpassungsarbeiten im Preis mit inbegriffen sind und zum „Feintuning" gehören, wobei ich wohl heraushörte, dass er „eigentlich" genauere Vorgaben haben wollte. Diese genaueren Vorgaben forderte er jedoch konkret zu keiner Zeit telefonisch, per E-Mail oder in der Projektmanagement-Software von mir oder C ein (er „bejammerte" dies nur telefonisch gegenüber mir und C).

Weder der Mitarbeiter noch der Firmeninhaber A kommunizierten mir, dass diese Arbeiten extra kosten. Nun möchte der Geschäftsführer mehr Geld für die Leistungen, am liebsten hätte er ca. 2000 € mehr (wohl für das gesamte Projekt, wobei er bei den Styleanpassungen die besten Anhaltspunkte für Nachforderungen sieht).
Der Geschäftsführer meint nun, dass das aus obiger Angebotsposition klar ersichtlich wäre, dass es sich um eine zusätzliche, nicht im Festpreis-Angebot enthaltene Position handelte.

Da der Mitarbeiter von A wusste, dass ich C für seine Leistungen bezahle, hätte er meines Erachtens zunächst von C korrekte Leistungen einfordern müssen oder mir Bescheid geben, dass ich von C korrekte Leistungen einfordere.

Jetzt bin ich nämlich in der Bredouille, dass ich von C keine Minderung des Betrages verlangen kann, da ich ja keine Gelegenheit der Nachkorrektur-Forderung hatte. Ich kann auch von meinem Kunden nicht mehr Geld verlangen, da ich auf Basis des vorliegenden Angebots mein Angebot kalkuliert habe.

2.000 € Stunden sind nicht gerade eine Kleinigkeit bei einem Projekt, das insgesamt zwischen 4.000 und 5.000 Euro liegt (auch wenn es sich hinterher als wesentlich aufwändiger herausgestellt hat, was aber die Schuld von B war, der einfach falsch kalkuliert hat, und ebenso von A, der sich das Angebot nicht genau angeschaut hat und B „nur einen Gefallen tun wollte").

Ich kann zwar den Geschäftsführer A verstehen, aber ich meine, er hätte mich zu Anfang in Kenntnis setzen müssen, dass ein Mehraufwand anfällt, der bepreist wird, damit ich dann vom anderen Dienstleister B die Nachkorrektur hätte anfordern können.

Des Weiteren möchte der Dienstleister A von mir alle Stunden zur Unterstützung der Schnittstellenprogrammierung bezahlt haben. Das war von vornherein so bestimmt und ist grundsätzlich ok. Unterstützt werden sollte hierbei ein weiterer externer Dienstleister, der die Schnittstelle selbst zu programmieren hat. Ich habe mit ungefähr 10 Stunden "Unterstützungsleistung" maximal gerechnet, da ja ein anderer Dienstleister D für die Schnittstelle maßgeblich verantwortlich sein sollte. Schnittstellen in diesem Bereich können schon einmal um die 1.500 € netto kosten (bei einem Stundensatz von 50 bis 60 €). Selbst wenn ich von einem Stundensatz von nur 30 € ausgehe, dann bedeuten 30 bis 40 Stunden 900 bis 1.200 €.

Nun stellt der Geschäftsführer fest, dass zusätzliche Stunden in Höhe von „30 bis 40 Stunden" bzw. lt. Geschäftsführer schnell als Bemerkung telefonisch hinzugefügt „45" angefallen sind, die er bepreisen möchte.

Deshalb meine Fragen:

1.

Wenn es einen Festpreis bei einer Programmierdienstleistung gibt und zugleich die Anmerkungen, dass zusätzliche Leistungen pro Stunde bepreist werden: Hat hier der Dienstleister eine Pflicht, mich darüber in Kenntnis zu setzen, sobald etwas zusätzlich kostenpflichtig wird und wenn ja, muss er eine Schätzung abgeben? D.h. muss ich A die zusätzlichen Stunden bezahlen, obwohl weder der Mitarbeiter von A noch der Geschäftsführer von A mich darüber in Kenntnis gesetzt haben, sondern (der Geschäftsführer, der sich die ganze Zeit aus dem Projekt komplett heraushielt) stillschweigend davon ausging, dass das selbstverständlich ist.

Wobei ich hierbei anfügen möchte, dass dem Geschäftsführer A dieser „Ausweg", über die oben genannte Angebotsposition eine Nachforderung stellen zu können, erst im kürzlich geführten Telefonat einfiel.

2.

Wenn eine Programmierdienstleistung pro Stunde bepreist wird und keine maximale Stundenzahl konkret festgelegt wird – ab wann hat der Dienstleister die Pflicht, auch einmal zwischendurch konkret die Stundenzahl zu nennen? Muss ich A alle Stunden, die angefallen sind, bezahlen? Wenn ja, welche Nachweise für diese hohe Stundenanzahl kann ich erwarten?

3.

Wenn sich bei einem Projekt herausstellt, dass der tatsächliche Umfang viel höher ist, man aber den Auftrag dennoch beendet: welche Möglichkeiten hätte man überhaupt, wenn man irgendwann im Laufe des Projektes feststellt, dass alles viel aufwändiger ist als gedacht?

Bzw. ggf. übersehe ich bei meinen Fragen noch etwas Wesentliches aus obiger Sachlage, dann wäre es freundlich, wenn Sie mich darauf aufmerksam machten.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

12. August 2011 | 19:29

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Bei Ihrer Anfrage ist Folgendes zu bedenken: Vorrangig sind hier natürlich die vertraglich ausgehandelten Regelungen. Da ich diese nicht bzw. nur in Teilen aus Ihrer Schilderung entnehmen kann muß hier natürlich jede Auslegung mit Vorbehalt erfolgen, da sich aus den vertraglichen Bestimmungen etwas anderes ergeben könnte.

Zu 1: Nach Ihren Angaben wurde ein Festpreis ausgehandelt, den A so übernommen hat. Dann ist A auch an diesen Preis gebunden.
Wenn keine Informationspflicht von A bzgl. der Kosten des erwähnten Finetuning festgelegt ist, dann gibt es hier zunächst auch keine zwingende gesetzliche Regelung für eine Informationspflicht.

Allerdings kann sich eine derartige Pflicht aus den ausdrücklichen vertraglichen Regelungen, oder aus (ungeschriebenen) vertraglichen Nebenpflichten ergeben. So könnte man argumentieren, daß bei einem Auftrag mit einem Vertragswert von ca. 5000, - Euro eine – nach dem Vertragswortlaut – ganz untergeordnete Tätigkeit nicht plötzlich den Preis um 40% nach oben steigern kann.

Alleine mit dieser Argumentation sollte es möglich sein die berechnete Summe auf dem Verhandlungsweg zu reduzieren. Im Übrigen ist es natürlich nicht zulässig den Gesamtpreis durch diese „Hintertür" nach oben zu korrigieren. Wenn hier Zweifel an den geleisteten Stunden besteht, hätte A dies im Streitfall auch nachzuweisen.


Zu 2: Wie gesagt, gibt es hier keine gesetzlich festgelegte Summe, aber man könnte über vertragliche Nebenpflichten zu einer Informationspflicht kommen.
Während der Phase der Vertragserfüllung sollten Sie schriftliche Nachweise verlangen, wieviel Stunden für welche – möglichst konkret bezeichneten – Tätigkeit
benötigt wurde. Im Rechtsstreit wäre dies auch durch Gutachten überprüfbar.


Zu 3: Grundsätzlich liegt die Kalkulation und das Risiko derselben beim Auftragnehmer. Er ist ja auch nicht verpflichtet zusätzlichen Gewinn herauszugeben, wenn das Projekt schneller als kalkuliert erledigt werden kann !

In der Praxis empfiehlt es sich jedoch einvernehmliche Lösungen zu suchen, wenn Projekte nicht wie geplant ablaufen. Bedenken Sie z.B. daß Sie auf die Kooperation des A angewiesen sein könnten, wenn sich anschließend Mängel bzw. Probleme bei der Programmierleistung zeigen und kulante Lösungen gefunden werden müssen. Daher würde ich Ihnen zwar nicht raten jede Forderung von A zu erfüllen, aber Verhandlungsbereitschaft zu zeigen, um eine vertretbare Zusatzzahlung zu ermöglichen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die Direktanfrage kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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E-mail: tsmack@t-online.de



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