Auf welchen Betrag wird die Schenkungssteuer angewendet?

2. August 2006 13:44 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Hauskauf von einer Nachbarin, die den Wert des Objekts auf EURO 40 000.- festsetzte. Falls dies unter dem steuerlichen Wert des Objektes liegt: Greift ein bestimmter Freibetrag, der die Höhe der Schenkungssteuer auf die Differenz vom Steuerlichen Wert minus angesetztem Kaufbetrag bei dem vorgesehenen Kaufübergang mindert?

2. August 2006 | 15:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:

Gem. §§ 7 , 10 ErbStG unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Steuerpflicht. Gemäß § 13 ErStG ist u.a auch die Übertragung von Grundbesitz bei Vorliegen gewisser Voraussetzung von der Steuer befreit. Dies zum Beispiel dann, wenn der Erhalt des Grundbesitzes von besonderer Bedeutung ist oder unter Denkmalschutz steht.

Hinsichtlich der allgemeinen Freibetrage greift hier, soweit kein Verwandschafts- oder Eheverhältnis besteht, die Steuerklasse III gem. § 16 ErbStg mit einem Freibetrag von € 5.200,-.

Darüber hinausgehende Schenkungsbeträge unterliegen gem. § 19 ErbStG bis zu einem Betrag von € 52.000,- einer 17 % Schenkungssteuer, bis € 256.000,- 23 % Schenkungssteuer.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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