Fitness Studio Vertragsübergang ohne Kundeninfo rechtens?

| 30. Juli 2011 11:45 |
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Vertragsrecht


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in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Leser und Beantworter,

kurze Zusammenfassung:

Fitness Studio wechselte Besitzer bzw. eröffnet neu unter neuem Studio- und Personen-namen. Abbuchungen erfolgen unter einem neuen Personennamen. Information dazu gab es weder schriftlich noch mündlich. Der Vertrag wurde beim alten Anbieter gekündigt als der neue Anbieter aber bereits tätig war, da von dem Wechsel nichts bekannt war. (Adresse des Studios blieb gleich)

Ist die Abbuchung unter neuem Namen rechtens oder kann ich die Beträge zurück fordern?

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Detaillierte Angaben des Falls:

Ich hatte einen Mitgliedsvertrag in einem Fitness Studio abgeschlossen. Aus Zeitmangel habe ich dieses längere Zeit nicht besucht was hier aber nicht von Belang ist. Plötzlich erfolgten die Abbuchungen unter einem anderen Personen-Namen. Ich hatte keine Informationen über einen Übergang oder Neu-Eröffnung erhalten. Daraufhin kündigte ich meinen Vertrag unter der im Vertrag angegebenen Adresse (Einschreiben Rückschein). Einige Wochen später rief mich der frühere Betrieber an, und teilte mir mit, dass er mein Kündigungsschreiben auf Umwegen erhalten hatte. Er sagte mir, dass er das Fitness Studio nicht mehr betreibe und ich doch bitte beim neuen Betreiber kündigen solle. Die Adresse des Fitness Studios ist gleich geblieben, der Name hat sich mit dem Betrieberwechsel geändert. Ob das Studio rechtlich neu eröffnet oder übernommen wurde weiß ich leider nicht. Eine entfernte Bekannte arbeitet als Aushilfe beim neuen Betreiber und meinte zu mir, als sie mich mal zufällig traf, ich solle mal vorbei kommen, ich müsse noch einen neuen Vertrag machen.

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Hier der Vertrag im Wortlaut (persönliche Daten durch Platzhalter gefüllt):

Fittness Studio Adressfeld

Meine Mitgliedschaft
Ich ersuche Sie, mich als Clubmitglied aufzunehmen. Folgende Beiträge & umseitige Bedingungen sind mir bekannt.

Kundenadressfeld

Mitgliedsschaftsbeginn: 1.12.2008
Trainingsbeginn: 1.12.2008
Ich wähle hiermit zunächst eine 24-monatige Nutzungsberechtigung zgl. (All inclusive! Minerlagetränk, Solarium + Sauna)

Die Nutzungsberechtigung verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn Sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Der oben aufgeführt Aufnahmebetrag (Startpaket) beinhaltet die fachgferechte Einweisung in die Benutzung der Clubeinrichtungen bei Beginn der Mitgliedschaft. Für die anschließende, fachgerechte Aufsicht und Betreuung der Mitglies während der Vertragslaufzeit wird durch den Club eine zusätzliche Pauschale (Trainerpauschale) in Höhe von 29,95 Euro erhoben. Die Trainerpauschale wird unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts des Mitglies in den Club jeweils Anfang Januar eines Jahres fällig. Von meinem Konto ermächige ich Sie, widerruflich meine o.a. Nutzungsentgelte. sowie die Pauschel (29,95) und Zahlungen wie umseitig angegeben, von meinem Konto einzuziehen.

Raum für Sondervereinbarungen: Vom 1.12.2008 bis 30.04.2009 monatlich nur 15 Euro All inclusive. Ab 01.05.2009 29,99 Euro

Gezeichnet 1.12.2008 Betreiber und Mitlgied

Fusszeile: Hiermit ermächige ich Sie widerruflich die vom Fitnesstudio für mich eingehende Lastschriften zu Lasten meines Girokonts Nr. 000000000 einzulösen. Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweise, besteht keine Verpflichtung die Lastschrift einzulösen.

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Rückseite des Vertrags:

Vertragsbedingungen

Die Anemdlegebühr (Startpaket) wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Bei Vorausentrichtung des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird die Aufnahmegebühr bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziehl fällig.

Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtig. Die Beiträge umnfassen die Mitbenutzung von der Trainingsanlage auf Mietbasis und wenn vorgesehen die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet-&Dienstleistungsbasis, sowie Mitbenutzung der Erhlungs- und Clubräume und die Teilnahme an Sportlichen und gessligen Aktivitäten des CLubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich. Im übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich Verletze oder geschächte Personen (besonders bei Rücke- Knie & Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine nichtnutzung des Club durch das Mitlgied berechtigt nicht zur Kürzung oder Rückforderung des Beitrags sofern die Gründe in der Person des Mitglieds liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigen Grund unberührt.

Der Monatliuche Beitrag ist imn vornherien spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats fällig. Bei Schuldhafter, nicht termingerechter Baezahlung von 2 monatlöichen Beiträgen (bzw. wenn die Abbuchung aus Verschulden des Mitlgieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächsten Kündigungstermin sofort fällig werden. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Der erste monatliche Beitrag wird anteilsmäßig verrechnet. Beiträge, Einkaäufe im Club, Mahnspesen, und Verzugszinsenkönnen per Abbuhung eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000=100%) mit Stichtag des Beitritts, bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert, und können jährlich um maximal € 5 pro Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gestzl MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgelts sofort ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um €4, wenn die Abbuchungsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widrrufen wird. Bei verinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgelts für die Gesamte Erstlaufzeit wird das Startpaket sowie etwaige anfallende Nutzungsentgelte, sowie Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.

Sofern eine Vorausentrichtung der Beiträge für die gesamnte Laufzeit vereinbart ist, gilt folgende: Nach ABlauf der Erstlaufzeit wird auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallenden Beitrag zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.

Werden die Clubraüme an einem anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitlgieds ligt, so bleibt die mitgliedschaft aufrecht erhalten. Gleiches gilt für einen Berufsbdingten Wohnortwechsel des Mitlgieds.

Das Mitlgied hat sich an die Hausordnung des Clubs zu halten. Eine ventuelle Haftung für Unfälle oder der Verlust ist betragsmäßig auf die Höhe der vom Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. In die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden.. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch den Club einverstanden.

Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der Umseitg genannte Wohnort des Mitlgieds, dessen Wechsel dem Club angegegeben werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss (Bei Abbuchungsverfahren) sofort angezeigt werden.

Münliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmunge nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung drcuh eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

20 Zeilen Hausordnung

30. Juli 2011 | 13:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Sie könnten die gezahlten Beiträge zurück fordern, wenn der Empfänger keinen Anspruch auf die Zahlungen hatte.

Ich gehe nach Ihren Angaben davon aus, daß es sich bei dem neuen Betreiber um den Rechtsnachfolger des vormaligen Betreibers handelt. Dies ist normalerweise der Fall wenn der neue Betreiber das Fitness-Studio kauft. Es handelt sich daher streng genommen nicht um eine Schließung des alten Studios und eine Neugründung, sondern um eine Fortführung des alten Studios, wenn auch unter neuem Namen.

Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 97,739 ) handelt es sich bei einem Sportstudiovertrag um einen Mietvertrag mit Elementen eines Dienstvertrages. Genau wie beim Mietvertrag tritt daher der neue Eigentümer in das Vertragsverhältnis ein.

Daher gilt grundsätzlich: Das Vertragsverhältnis bestand fort, da der neue Eigentümer an die Stelle des alten Eigentümers getreten ist und die Beiträge waren an den neuen Eigentümer weiter zu bezahlen.

Der Vertrag könnte jedoch durch die von Ihnen erwähnte Kündigung beendet worden sein.

Die Kündigung wurde zwar offensichtlich an den alten Eigentümer weitergeleitet, dies dürfte jedoch in den Verantwortungsbereich des neuen Eigentümers fallen, da Sie nach Ihrer Schilderung die Kündigung an die Ihnen bekannte Adresse gesendet haben und der neue Eigentümer insofern auch verpflichtet gewesen wäre das Schreiben anzunehmen.

Allerdings wäre die Kündigung nur wirksam gewesen, wenn Sie auch berechtigt waren, die Kündigung auszusprechen. Wie zuvor erwähnt bestand ein wirksames Vertragsverhältnis und ich gehe davon aus, daß Sie während der Vertragslaufzeit gekündigt haben.

Wenn Sie dagegen entsprechend der vertraglichen Fristen gekündigt haben, war diese Kündigung selbstverständlich wirksam und Sie können dies durch Ihren Zustellungsbeleg sowie die Zeugenaussage des früheren Betreibers nachweisen.
In diesem Fall können Sie Ihre Beiträge seit Kündigung natürlich zurück fordern.

Haben Sie dagegen während der Vertragslaufzeit nur aufgrund des Eigentümerwechsels gekündigt gilt Folgendes:

Zum Teil hat die Rechtsprechung ein Kündigungsrecht des Mitglieds angenommen, wenn ein Betreiberwechsel stattgefunden hat.
Dem wird allerdings in neueren Urteilen mit dem Hinweis widersprochen, daß ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht besteht, falls das Leistungsangebot des Studios im Wesentlichen gleichbleibt.

Im empfehle Ihnen daher sich von dem neuen Betreiber per Einschreiben/Rückschein unter Nennung des neuen Namens noch einmal die Kündigung vom ... bestätigen zu lassen. Falls der neue Betreiber die Kündigung ablehnt, müssen Sie sich das Studio anschauen, ob die Kündigung im Hinblick auf geänderte Räumlichkeiten, Leistungsangebot etc. gerechtfertigt war.
Ist dies der Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Rückzahlung Ihrer Beiträge durchzusetzen.


Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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E-mail: tsmack@t-online.de



Bewertung des Fragestellers 30. Juli 2011 | 13:33

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Die Antwort war sehr hilfreich, ich weiß nun genau welche die richtige Vorgehensweise ist.

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