Sehr geehrter Fragesteller,
bei der Geschäftsraummiete können grundsätzlich alle laufend entstehenden Kosten auf den Mieter umgelegt werden, die durch den Betrieb des Mietobjekts verursacht werden.
Kreditzinsen fallen nicht durch den laufenden Betrieb des Objekts oder durch das Eigentum am Mietobjekt an.
Zinsaufwendungen sind daher nicht umlegbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Die Kreditzinsen fallen schon durch das
Eigentum am Mietobjekt an. Es sind Zinsen
eines Kredites, der für die Instandsetzung
und Modernisierung des Objektes aufgenommen
wurde. Nach dem was ich im Internet an
Auskünften zum Thema Geschäftsraummiete
gefunden habe, würden auch Instandsetzungsmaßnahmen unter Betriebskosten
fallen, wenn es im Vertrag so angegeben wurde.
Für den Betrieb des Mietobjektes ist es doch
unerlässlich, dass die Kreditzinsen bezahlt
werden. Lässt sich hierdurch nicht die
Erhebung der Zinsen in den Betriebskosten
begründen?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Kreditzinsen sind Folge eines Dahrlehensvertrages, nicht des Eigentums.
Es ist Sache des Eigentümers, wie er für die Unterhaltung (durch Kredit oder Eigenmittel) aufkommt.
Zinsen sind keine Instandsetzungs- oder Verwaltungskosten.
Die Kosten der Kontoführung sind dagegen umlegbar.