Mitteilung/Mistra wegen Diebstahl bei Beamten

9. Juli 2006 13:48 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe einen Ladendiebstahl begangen (Warenwert 1,50 €)und bin vom Detektiv gestellt worden.Ich habe die 50€ Fangprämie bezahlt und die Tat zugegeben.Es war das Ventil einer Luftmatratze(schön dumm).
Jetzt meine Frage:
Ich habe den Anhörungsbogen der Polizei bekommen, in dem auch mein Beruf nachgefragt wird. Da ich Beamter im Strafvollzug bin, fürchte ich, dass mein Vorgesetzter Nachricht (Mistra) erhalten wird, wenn ich im Anhörungsbogen meinen Beruf angebe. Soll ich meinen wahren Beruf "verschleiern"? Auch wenn dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

9. Juli 2006 | 14:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe bereits Ihre erste Frage zu diesem Thema beantwortet und darf daher daran anknüpfen:

Wenn Sie keine Angaben machen, ist Ihr Beamtenstatus zwr zunächst nicht bekannt, aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes besteht dann aber natürlich die Gefahr, dass in Ihrem persönlichen Umfeld versucht wird, die von Ihnen nicht mitgeteilten Informationen zu ermitteln.

Letztlich bleibt es bei folgendem: bei einem Warenwert von 1,50 € und einer bislang "reinen Weste" (hier mangels anderer Informationen vorausgesetzt) ist stark mit einer Verfahrenseinstellung nach den §§ 153 oder 153a StPO zu rechnen.

Dann besteht keine Mitteilungspflicht nach der MiStra, da erst die Erhebung der öffentlichen Klage dem Dienstherrn mitzuteilen ist (Nr. 15 MiStra).

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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