Erbengemeinschaft - Kann man allein mit Mehrheitsabstimmung Immobilien oder Grundstücke verkaufen?
30. Mai 2011 08:27 |
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Erbrecht
Kann man allein mit Mehrheitsabstimmung Immobilien oder Grundstücke verkaufen?
Bei der Erbquote 3 Mal 7/48 und ein Mal 28/48
will ein Teil mit 7/48 sich weder an den Pflichten, noch an weiterer Auflösung der Eg beteiligen. Sie ist wie verschollen.
Welche Möglichkleiten gibt es sonst noch?
Registergericht verlangt Aktualisierung der Geschäftseintragung, selbst da stellt sie sich taubstumm, was aber insgesamt eine Fortführung nicht erlaubt und eine Schädigung des Erbes hervorruft.
Trifft nicht Ihr Problem?
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