Wer muß die Kosten für Einstelluntersuchung zahlen

| 24. Mai 2011 11:30 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


12:32

Mir wurde von einer Zeitarbeitsfirma eine Stelle angeboten. Der Kunde der Zeitarbeitsfirma hat eine Einstelluntersuchung gefordert die ich auch beim BAD habe machen lassen.
Nun ist es so dass ich die Stelle nicht angenommen habe, mir die Zeitarbeitsfirma aber die Kosten für die Untersuchung in Rechnung stellt.
Muß ich diese Rechnung zahlen???
Es gibt keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag oder etwas anderes schriftliches und mir wurde auch nicht gesagt, dass falls ich die Tätigkeit doch nicht annehme ich die Kosten tragen muß.

24. Mai 2011 | 11:54

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Eine Schadenersatzpflicht Ihrerseits könnte einerseits entstanden sein, wenn ein Vorvertrag vorliegt, der auch mündlich geschlossen werden kann. Sie und die Zeitarbeitsfirma hätten sich also ausnahmsweise vertraglich binden wollen, ohne dass alle Details feststanden. Sie müssen also der Zeitarbeitsagentur den Eindruck vermittelt haben, dass Sie auf jeden Fall bei diesem Kunden angestellt werden wollten.

War dies nicht der Fall, haben Sie die Kosten der Untersuchung nicht zu ersetzen. Es war ja offenbar die eigene Entscheidung der Zeitarbeitsagentur, dass Sie die Gesundheitsuntersuchung vorab durchführen. Oft ist es auch üblich, dass diese erst nach Vertragsschluss stattfindet. Der Arbeitsvertrag ist in diesen Fällen auflösend bedingt durch das Bestehen der Untersuchung.


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 24. Mai 2011 | 12:05

Die positive Einstelluntersuchung war voraussetzung für den Arbeitsvertrag, wäre diese negativ ausgefallen hätte ich den Vertrag nicht bekommen. Mir wurde der Vertrag vor Eintreffen des Ergebnis angeboten und ich habe abgelehnt. Die Untersuchung war allerdings ok.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Mai 2011 | 12:32

Sehr geehrte Fragestellerin,

wie bereits mitgeteilt ist es das eigene Risiko des Zeitarbeitsunternehmens gewesen, die Gesundheitsuntersuchung zur Voraussetzung der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zu machen. Diese hätte man auch als auflösende Bedingung vorsehen können.

Wenn Sie den Arbeitsvertrag nach der Untersuchung, aber vor Kenntnis des Ergebnisses bekommen haben, stellt sich dann nur noch die Frage, ob Sie vor der Untersuchung bereits den Eindruck vermittelt haben, dass Sie den Arbeitsvertrag auf jeden Fall abgeschlossen hätten, so dass ggf. ein Vorvertrag vorliegt. War dies nicht der Fall, besteht kein Anspruch.

Bewertung des Fragestellers 24. Mai 2011 | 23:23

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Die Auskunft hat mir leider nicht so hundertprozentig geholfen.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

In Ihrem Fall kommt es auf die genauen Umstände bei der Vertragsanbahnung an, die sich im Rahmen einer einmaligen Frage und Nachfrage nicht genau ermitteln ließen. Manchmal kann eine Online-Anfrage leider nicht das Gleiche leisten wie eine normale Erstberatung.

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 24. Mai 2011
3,2/5,0

Die Auskunft hat mir leider nicht so hundertprozentig geholfen.


ANTWORT VON

(654)

Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht