darf ich Artikel in meiner Boutique von Modeketten anbieten und Werbung damit machen

| 11. Mai 2011 18:57 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


19:47

Darf ich als Boutiquebesitzerin auch bei Modeketten einkaufen und die Ware mit einem gewissen Aufschlag weiterverkaufen und dies bewerben? Beispiel : ich kaufe Kleider bei H&M im ´Sale´ und verkaufe sie in meinem Laden für den regulären oder etwas höheren Preis weiter, da sich die Modekette nicht im Umkreis befindet und darf ich das auch so bewerben ? ..wie ...´ich führe auch Artikel von H&M´ !

11. Mai 2011 | 19:16

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Kurz gesagt: nein, das dürfen Sie nicht.

Die (Marken-)Ware des Herstellers H&M – dies gilt auch für alle anderen Marken – ist geschützt und darf nur vom Hersteller selbst und lizensierten Unternehmen vertrieben werden.

Sie dürfen also geschützte (Marken-)Ware nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herstellers gewerblich vertreiben. Wenn man mal privat gebrauchte Markenware bei eBay verkauft, ist das grundsätzlich kein Problem.

In Ihrem Fall soll das Verkaufsausmaß aber gewerblicher Natur sein. Daher ist eine Genehmigung unablässlich. Alles andere wäre rechtlich nicht haltbar und Sie setzen sich der Gefahr einer rechtlichen Inanspruchnahme durch den Hersteller / Rechteinhaber aus.

Der Verkauf ist nur dann erlaubt, wenn die folgenden Voraussetzungen zusammen vorliegen:
• Die Markenware muss durch den Inhaber der Marke oder einen Dritten, der dazu ausdrücklich vom Rechteinhaber bestimmt worden ist, in den geschäftlichen Verkehr eingebracht worden.
• Dieses Inverkehrbringen muss im Inland oder einem EU-Land erfolgen.
• Der Markeninhaber darf keine berechtigten Interessen gegen den Weiterverkauf bzw. das Benutzen der Marke haben.

Machen Sie das nicht und war der Verkauf nicht genehmigt, droht eine Abmahnung. Folge wäre, dass Sie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und hohen Schadensersatz zahlen müssten.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 11. Mai 2011 | 19:43


Geht es denn nur um den Markennamen oder Kleidung an sich, das versteh ich nicht ?
also darf ich auch nicht die Label raustrennen und die Sachen ´namenlos´verkaufen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Mai 2011 | 19:47

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Wenn Sie bei einem T-Shirt von H&M das Label heraustrennen, bleibt es dennoch ein T-Shirt von H&M.

Sie dürfen dies also nicht machen. Sie würden sich sogar strafbar machen.

Im Ergebnis dürfen Sie keine Kleidung von anderen Herstellern gewerblich verkaufen, wenn Sie keine ausdrückliche Erlaubnis vom Rechteinhaber haben.

Sie können also nicht einfach zu H&M gehen, dort massenhaft Klamotten einkaufen und diese dann weiterverkaufen. Das geht nicht.

Nur selbst geschneiderte Sachen dürfen Sie ohne Zustimmung anbieten - klar, hier sind Sie selbst Rechteinhaber.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 11. Mai 2011 | 20:00

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. Mai 2011
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