Vollstreckungsbescheid

27. Juni 2006 11:07 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Ich habe einen Vollstreckungsbescheid über knapp 1000.- Euro
erhalten.
An den Forderungen ist alles ok, diese waren höher und wurden
durch eine Ratenzahlung getilgt.
Da ich freiberuflich bin und das Geschäft nicht besonders gut läuft, kam ich das ein und anderemal in Zahlungsprobleme.

Im März habe ich eine Summe von 200.- Euro angewiesen.
Mitte April habe ich um eine Stundung von 2 Monaten angefragt,
telefonisch. Da niemand zu sprechen war sollte ich einen Rückruf
erhalten, der nicht kam. Anfang Mai habe ich noch einmal angefragt,
wurde mit einen Rückruf getröstet, obwohl ich angab das es im April auch nicht geklappt hat.
Am 23.05. kam stattdessen ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Daraufhin habe ich per Mail noch einmal einen Ratenvorschlag von monatlich 100.- Euro vorgeschlagen diese Mail wurde auch nicht beantwortet.

Jetzt habe ich den Vollstreckunsgbescheid vor mir liegen.

Ich kann den Betrag nicht aufbringen in einer Summe.

Was kann ich tun ?

Mit besten Dank

Gruß xxxxxx xxxx

27. Juni 2006 | 13:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage. Es könnte sich bei dem Vorgehen der Gegenseite um eine "Sicherungsmaßnahme" handeln. Vielfach wird ein Vollstreckungsbescheid erwirkt, um "etwas Vollstreckbares" in der Hand zu halten.

Wenn die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, macht einen Einspruch gegen des Vollstreckungsbescheid wenig Sinn, die Gegenseite würde ihre Forderung dann wahrscheinlich gerichtlich -mit noch höheren Kosten für Sie- durchsetzen.

Versuchen Sie daher nochmals mit der Gegenseite in Kontakt zu kommen und bieten Sie an, den Vollstreckungsbescheid rechtskräftig werden zu lassen und eine monatliche Ratenzahlung vorzunehmen, wenn im Gegenzug zugesichert wird, dass keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen, solange Sie regelmäßig zahlen. Fixieren Sie dies kurz schirftlich.

Erfahrungsgemäß sind Gläubiger eher zu Ratenzahlungen bereit, wenn sie eine Vollstreckungsmöglichkeit in der Hinterhand haben, falls der Schuldner sich nicht an Absprachen hält.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. Juni 2006 | 17:38

Ok, vielen Dank.
Damit kann man schon einiges anfangen.

Folgende Frage hätte ich dazu noch, da ich dies zum
erstenmal durchmache.

Ich schreibe also noch einmal an und muß hoffen das
die einverstanden sind.
Wenn nicht kommt der Gerichtsvollzieher wohl.
Ich bin jetzt aber zwei Wochen beruflich unterwegs,
bekomme ich im negativen Fall eine Benachrichtigung
oder kommt dann der Gerichtsvollzieher schon ins Haus
und ich habe Probleme weil ich nicht da bin.

Besten Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Juni 2006 | 17:55

Sehr geehrter Fragesteller,


zwar könnte bereits jetzt aus dem Vollstrecungsbescheid gegen Sie vollstreckt werden, wird dieser jedoch infolge eines Einspruchs (bis 14 Tage nach Zustellung möglich) aufgehoben oder abgeändert, wäre die Gegenseite zum Schadensersatz verpflichet.

Deswegen wird ein Gerichtsvollzieher äußerst selten vor Ablauf der Einspruchsfrist beauftragt. Wenn Sie den Bescheid also gerade erst erhalten haben, haben Sie allein deshalb noch ein Zeitpolster.

Darüber hinaus werden Gerichtsvollzieher bei diesen Summen nicht von einem auf den anderen Tag tätig, auch hier gibt es Vorlaufzeiten. letztlich wird ein Gerichtsvollzieher auch zwei oder drei mal versuchen, Sie zu erreichen.

Soefrn der Vollstreckungsbescheid noch nicht lange in der Welt ist, stehen die Chancen gut, dass innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Vollstreckungsversuche unternommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt

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