Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:
Zunächst wäre es natürlich hilfreich, den genauen Ihalt der Schreiben zu kennen und in jedem Einzelfall prüfen zu können, wann Sie sich wozu verpflichet haben sollen und über welche "Beweise" die Gegenseite verfügt.
Wenn Sie aber ausschliessen können, im Internet irgendeine Verpflichtung eingegangen zu sein und wenn Ihren häuslichen Computer außer Ihnen auch sonst niemand nutzen kann, haben Sie nicht zu befürchten.
Grundsätzlich gilt, dass die Gegenseite ihre Ansprüche gegen Sie nicht nur behaupten, sondern auch beweisen muss. Wenn Sie die fraglichen Seiten nicht besucht, bzw. die dort angebotenen Dienste nicht in Anspruch genommen haben, dürfte dieser Beweis naturgemäß kaum gelingen.
Wenn Sie diesbezüglich also sicher sind, listen Sie alle Aktenzeichen der gegen Sie geltend gemachten Forderungen auf und teilen Sie mit, dass Sie keinen Vertrag geschlossen und keine Leistung in Anspruch genommen haben, weswegen Sie jegliches Zahlungsverlangen zurückweisen. Machen Sie klar, dass Sie keine Zahlungen leisten werden.
Dann können Sie abwarten, ob die Gegenseite tatsächlich versucht, die behaupteten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, bei einer deutlichen Zahlungsverweigerung kann man Ihnen jedenfalls auch keine Kosaten eines vetl. Mahnverfahrens auferlegen. Falls ein Mahnbescheid kommt, sollte Sie widersprechen. Dazu haben Sie jedoch nur 14 t
25. Juni 2006
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13:19
Antwort
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