Zahlungsaufforderung

25. Juni 2006 13:10 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Seit jannuar 2006 bekomme ich fast wöchentlich von einem Anwaltsbüro , mehere Zahlungs Aufforderungen , die einen Wert , zwischen 30,00€ und 2500€ betragen , (ohne vorher eine Rechnung zu bekommen .
Die Anwälte behaupten , das ich mehere Internet Angebote genutzt habe , diese seiten haben meist einen Sexuellen hintergrund .
Anfang des Jahres habe ich schon einmal einen Anwalt gebeten sich darum zu bemühen , und es war auch dann einiege wochen ruhe , doch nun seit drei monaten bekomme ich wieder solche Zahlungs aufforderungen. Ich bin Als Kraftfahrer , mehere Wochen unterwegs , und damit nicht in der Lage das Internet zu nutzen .Wie kann ich dieses abstellen
Mfg Dieter Fink

25. Juni 2006 | 13:19

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:

Zunächst wäre es natürlich hilfreich, den genauen Ihalt der Schreiben zu kennen und in jedem Einzelfall prüfen zu können, wann Sie sich wozu verpflichet haben sollen und über welche "Beweise" die Gegenseite verfügt.

Wenn Sie aber ausschliessen können, im Internet irgendeine Verpflichtung eingegangen zu sein und wenn Ihren häuslichen Computer außer Ihnen auch sonst niemand nutzen kann, haben Sie nicht zu befürchten.

Grundsätzlich gilt, dass die Gegenseite ihre Ansprüche gegen Sie nicht nur behaupten, sondern auch beweisen muss. Wenn Sie die fraglichen Seiten nicht besucht, bzw. die dort angebotenen Dienste nicht in Anspruch genommen haben, dürfte dieser Beweis naturgemäß kaum gelingen.

Wenn Sie diesbezüglich also sicher sind, listen Sie alle Aktenzeichen der gegen Sie geltend gemachten Forderungen auf und teilen Sie mit, dass Sie keinen Vertrag geschlossen und keine Leistung in Anspruch genommen haben, weswegen Sie jegliches Zahlungsverlangen zurückweisen. Machen Sie klar, dass Sie keine Zahlungen leisten werden.

Dann können Sie abwarten, ob die Gegenseite tatsächlich versucht, die behaupteten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, bei einer deutlichen Zahlungsverweigerung kann man Ihnen jedenfalls auch keine Kosaten eines vetl. Mahnverfahrens auferlegen. Falls ein Mahnbescheid kommt, sollte Sie widersprechen. Dazu haben Sie jedoch nur 14 t


ANTWORT VON

(206)

Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER