Reparatur Hörgeräte

17. Juni 2006 14:16 |
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Kaufrecht


Ich habe mit Rg. v. 9.8.04 zwei Im-Ohr-Hörgeräte erworben.
Diese waren bereits mehrfach beim Hersteller Siemens wegen div.
Garantie- und Kulanzleistungen. Im März dieses Jahres ist am rechten Gerät der Hörer ausgetauscht worden, verursacht durch Feuchtigkeit im Gerät, Kosten 150,00 €. Das Gerät wurde wvon mir keiner Feuchtigkeit ausgesetzt. Ich trage die Geräte tägl. ca. 15 Std., pflege diese entsprechend und bewahre sie über Nacht in einem el. Trochnungsgerät auf. Der Ohrenarzt bestätigt mir, dass ich sehr wenig Ohrenschmalz habe, trotzdem suche ich ihn ca. 1/4-jährlich zur Kontrolle und Reinigung des Gehörganges auf. Fa. Siemens übernimmt generell bei Feuchtigkeit und/oder Spuren von Ohrenschmalz im Gerät keine, Leistungen. Nun ist das linke Gerät defekt, wie vor beschrieben.
Ich vermute hier einen "Konstruktionsfehler", wie kann es sein, dass ich bei sachgerechter Benutzung nicht verhindern kann, dass Feuchtigkeit durch den Filter (auch diesen wechsele ich regelmäßig) in das Gerät kommt. Siemens weist das ab, mein Akustiker wird mir wieder diese 150,00 € für die Reparatur in Rechnung stellen. Was sagt das Recht dazu? Wie kann ich beim Akustiker und Hersteller argumentieren? Besten Dank für Ihre Auskunft im Voraus!

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn ein Sachmangel vorliegt, ist der Verkäufer innerhalb von zwei Jahren zur kostenlosen Nacherfüllung verpflichtet. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit der Kaufsache negativ abweicht von der vereinbarten Beschaffenheit. Defekte, die auf einer unsachgemässen Behandlung der Kaufsache beruhen, stellen keinen Sachmangel dar.

Das Vorliegen eines Sachmangels müßten Sie beweisen. Allein Ihre Vermutung wird dazu nicht genügen. Als Beweismittel käme ein Sachverständigengutachten in Betracht. Die Erstellung eines solchen Gutachtens wäre natürlich mit weiteren Kosten verbunden. Im Falle des Obsiegens könnten Sie diese Kosten von dem Verkäufer zurückfordern.

Für die Herstellergarantie von Siemens dürfte Ähnliches gelten, ohne Kenntnis der Garantiebedingungen kann darauf aber nicht näher eingegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt

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