Schenkung, Verkauf

12. Juni 2006 22:56 |
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Erbrecht


Hallo, guten Tag,

wir bitten Sie um einen Rat für folgenden Fall:

Wir, ich und mein Mann, besitzen eine Wohnung in einem Zwei-
familienhaus. Wir beide sind im Grundbuch als Besitzer zu je 50%
eingetragen.

Nun möchte ich unsere Wohnung meinem Bruder verkaufen.

Was wäre in unserem Fall steuerlich gesehen am günstigsten ?
Ich schenke meine 50% und mein Mann verkauft seine 50% an meine Mutter ? Sie verschenkt die Wohnung nach 1 Jahr meinem Bruder. /205000 € Freibetrag /
Oder ein 100%iger Verkauf an meinen Bruder ?

Gibt es für unseren Fall auch andere Möglichkeiten
um steuerliche Belastungen zu sparen ?


Mit besten Dank voraus und freundlichen Grüßen

Guten Morgen,

Sie müssen zwei steuerrechtliche Aspekte beachten:

Bei Ihnen fällt beim Verkauf der Wohnung nach § 23 I Nr. 1 EStG eine Besteuerung an, wenn es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Dies ist der Fall, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wohnung nicht mindestens zehn Jahre liegen. Besteuert wird hier aber nur der Gewinn. Wenn also etwa der Kaufpreis identisch ist mit Ihrem seinerzeitigen Kaufpreis fallen ohnehin keine Steuern an. Wenn Sie die Wohnung länger als zehn Jahre besitzen, fallen ebenfalls keine Steuern an.

Bei Ihrem Bruder fallen bei einem Verkauf keine Steuern an. Wenn Sie die Wohnung verschenken, hat Ihr Bruder -mit Ausnahme eines Freibetrages von 10.300,- € den Erwerb zu versteuern. Dies können Sie nur mit einem entgeltlichen Erwerb, also Verkauf, vermeiden.

Eine exakte Gestaltung ist nur nach genauer Kenntnis der Wertverhältnisse und den genauen persönlichen Verhältnissen möglich. Insoweit bitte ich um Verständnis, daß ich Ihnen im Rahmen dieser Beratung nur einen ersten Fingerzeig geben kann.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

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