Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Leider hat der Fitnessstudio-Mitarbeiter Recht. Es gibt kein generell immer bestehendes Rücktrittsrecht von einem Vertrag, sondern es gilt der Grundsatz pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten.
Wenn Sie den Vertrag direkt im Studio unterschrieben haben, gibt es auch keine Möglichkeit des Widerrufs, wie es etwa bei Fernabsatzverträgen über das Internet usw. möglich wäre.
Es bleibt Ihnen damit nur noch, den Vertrag zu kündigen, dann allerdings erst nach Ablauf der vermutlich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, es sei denn, es würde ein wichtiger Grund vorliegen, dann könnte man auch fristlos kündigen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Auskunft geben kann, hoffe aber Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Felix M. Safadi
Rechtsanwalt
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Allgemeine Hinweise:
Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Kündigung eines Fitnessvertrages
9. März 2011 19:08 |
Preis:
30€
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Beantwortet von
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Felix M. Safadi
hallo,
habe am 04.03.2011 bei einem Fitnessclub einen Vertrag unterschrieben, der start des Vertrages wäre der 15.03.2011.
Wollte Heute am 09.03.2011 von diesem Vertrag zurrücktreten, da wurde mir gesagt das ich nicht zurrück tretten kann da das kein Vertagsabschluß an der Haustür war sondern im Studio.
Ist das wirklich so, das es keine Rüchtritsfrist gibt oder gibt es doch eine? Falls ja wie lange ist diese und Wie heißt der Paragraf.
Danke und Gruß
philipp Peters
Trifft nicht Ihr Problem?
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