Mangel an neuem Harley Davidson Motorrad

9. März 2011 14:17 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Mitte Januar konnte ich meine lang ersehnte neue Harley Davidson (Kaufpreis 22 TSd €, Kilometerstand 8) beim HD Händler abholen.

Bereits bei der Ankunft zuhause bemerkte ich, dass die Maschine Öl verlor, dachte aber es handle sich um zu viel eingefüllte Menge. Nach einer Woche konnte ich die erste Fahrt machen (ca. 30 km). Nach dem Abstellen in der Garage bemerkte ich einen noch größeren Ölverlust, der sich bis zum nächsten Tag zu einem ca. 1,5 DIN A4 Seiten großen Fleck ausbreitete.

Am folgenden Werktag ließ ich das Motorrad vom Händler abholen. Ein einfacher Tausch der Dichtung zwischen Motor und Getriebe seitens des Händlers führte zu keinem Erfolg. Es scheint nach wie vor nicht klar wo sich die Undichtigkeit befindet.

Nun möchte der Händler den Motorblock zerlegen, um die undichte Stelle zu finden und den Mangel zu beseitigen. Ich hatte vorgeschlagen den Motor auszutauschen. Der Händler sagte jedoch, dass dies deutlich teuer sei als eine Reparatur und wäre von Harley Davidson aus entsprechend nicht „erlaubt".

Meiner Meinung nach stellt das Zerlegen des Motors allerdings eine Minderung des Wertes des neuen Motorrades (Kilometerstand aktuell 40 km) dar, da der Motor dann schließlich nicht neu, sondern „generalüberholt" wäre und ich mit eventuell später auftretenden Schäden wegen nicht optimaler Motorfunktion rechnen müsste.

Dieser Auffassung schließen sich auch Personen aus HD Händlerkreisen an, die sich selbstverständlich nicht „offiziell" äußern möchten.

Nun die Frage, welche Rechte ich habe auf eine mängelfreie Lieferung z.B. mit einem Austauschmotor zu bestehen. Oder sollte ich alternativ eine Verlängerung der Garantie für den Motor von heute 12 Monate auf z.B. 36 Monate verlangen?

Vielen Dank für die Beantwortung!

9. März 2011 | 16:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Wenn ein Sachmangel vorliegt ergeben sich die Rechte des Käufers aus § 437 BGB .

Innerhalb der aufgezählten Rechte besteht ein Stufenverhältnis, aus dem sich gemäß § 437 Nr. 1 ein Vorrang der Nacherfüllung ergibt (BGH NJW 2005, 1348 ). Nacherfüllung bedeutet, daß der Käufer zunächst nach seiner Wahl das Recht hat, die Lieferung einer mangelfreien Sache, oder die Beseitigung des Mangels zu verlangen.

Ölverlust bei einem neuen Motorrad ist unstreitig ein Sachmangel.
Wie zuvor erwähnt können Sie grundsätzlich ein mangelfreies neues Motorrad (bei 8 km gehe ich davon aus, daß es sich um ein neues Motorrad handelte), oder eine Reparatur verlangen.

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 3 BGB ).
Dies könnte hier der Fall sein, da der Verkäufer in Ihrem Fall unter Umständen geltend machen könnte, daß eine Reparatur wesentlich kostengünstiger wäre als eine Neulieferung.

Jedenfalls geht es bei einer Reparatur nur um die Beseitigung des Mangels, also den Ölverlust.

Eine derartige Reparatur würde ich auch nicht als „Generalüberholung" bezeichnen. Schließlich kann ein technischer Defekt bei einem Motorrad immer einmal vorkommen.
Bei einem Verkauf würde es Ihnen trotzdem freistehen das Motorrad als gebraucht mit X km und nicht als „generalüberholter Motor mit X km" zu verkaufen.

Ein generalüberholter Motor bei dem gewisse Teile ausgetauscht werden ist insofern etwas anderes als ein neuer Motor.

Wie der Verkäufer den Mangel beseitigt ist grundsätzlich seine Angelegenheit. Insofern können Sie nicht auf die Lieferung eines Austauschmotors bestehen.

Allerdings ist zu beachten, daß der Händler bereits einen Versuch zur Nacherfüllung hatte. Sollte nun der 2. Versuch ebenfalls fehlschlagen, haben Sie das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz.

Natürlich können Sie immer versuchen, eine Garantieverlängerung mit dem Händler zu vereinbaren.
Insofern es sich um ein neues Motorrad handelt haben Sie zudem eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren auch bezüglich des Motors.


Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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