Sehr geehrte Fragenstellerin,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und des mitgeteilten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Überstunden
Überstunden sind grundsätzlich gesondert zu vergüten, sofern keinen anderslautende vertragliche Vereinbarung besteht
2. Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung
In Arbeitsverträgen sind Vertragsstrafenabreden grundsätzlich zulässig, Bundesarbeitsgericht 8 AZR 169/03.
Dies gilt auch für Regelungen in Formulararbeitsverträge.
Allerdings darf die Regelung im Formulararbeitsvertrag den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
Dazu das Bundesarbeitsgericht:
"Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers (mit der Folge der Unwirksamkeit der entsprechenden Formularklausel) kann aus der Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe folgen. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe nicht berücksichtigt, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitgeber (noch) Arbeitsleistungen vom Arbeitnehmer verlangen kann, da auch eine Vertragsstrafe (jedenfalls auch) einen vermögensmäßigen Ausgleich für die nicht erbrachte Vertragsleistung darstellt."
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sofern die Vertragsstrafenklausel wirksam sein sollte, bliebe nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen zu haben.
*Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Portal eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste rechtliche Beurteilung auf Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltes zu geben.
Durch das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Wie kann ich mein Arbeitsverhältnis zu schnellsten kündigen?
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Hallo, eine Bekannte von mir arbeitet als Verkäuferin in einer Bäckerei. Sie muss bereits nachts (3.00 / 3.30 Uhr) beginnen. Die Arbeitsbedingungen sind sehr schlecht. Lohn: EUR 7,50 brutto. Nachtzuschlag wird auch nicht gezahlt. Mittlerweile hat sie über 600 Überstunden. Die Mitarbeiter müssen 10 Stunden Schichen ohne Pause arbeiten.
Meine Frage: Kann sie jetzt regulär mit Kündigungsfrist kündigen und sich dafür ihre Überstunden anrechnen lassen? Wäre auch eine fristlose Kündigung möglich, weil sich der Arbeitgeber (zumindest meinem Gefühl nach rechtswidrig) verhält? Im Arbeitsvertrag gibt es eine Stelle, die eine Strafe für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Ist so etwas rechtens?
Wie kann meine Bekannte das Arbeitsverhältnis am schnellsten beenden für den Fall, dass sie eine Arbeitsstelle findet, die sie sofort beginnen möchte.
Vielen Dank.
Kündigung Kündigung Kündigungsfrist Arbeitgeber Aufhebungsvertrag
-
55 €
-
30 €
-
50 €
-
58 €
-
40 €
-
51 €