Die 2.Ehefrau meines Ex-Ehemannes möchte meine volljährigen Töchter - 34 und 36 Jahre alt - zwecks Erbrechts adoptieren. Wir sind seit 1976 geschieden und ich hatte das alleinige Sorgerecht.
Welche Nachteile kann dieses für mich haben? Ich habe 2 Enkel, bleibt das Verwandtschaftverhältnis zu diesen erhalten?
bei einer Volljährigenadoption bedarf es keiner Zustimmung der Eltern. Durch eine mögliche Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen sowie die Unterhalts- und Erbansprüche. Eine Adoption kann grundsätzlich auch nicht widerrufen werden.
Allerdings hätte die Adoption keine Rechtswirkungen auf Ihr Verwandschaftsverhältnis zu Ihrern Enkel.
Insgesamt haben Sie also kein Mitspracherecht, wenn sich Ihre Töchter adoptieren lassen wollen.