Rente/Arbeitslosengeld, hinzurechnung von steuerfreien Zulagen ?

| 23. Februar 2011 13:51 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Ich habe eine allgemeine Frage zur Berechnung von Arbeitslosengeld/Rente im Falle von steuerfreien Gehaltszulagen: Ein nicht unerheblicher Teil meines Einkommens als Krankenpfleger besteht aus steuerfreien Nacht und Sonntags/Feiertagszulagen. Mich würde mal interessieren, in wieweit diese bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1, sowie später bei der Rente mitberücksichtigt werden ? Zumal ich ja darauf keine Steuern und Sozialabgaben leiste. Ich kann mich aber erinnern, das mir vor einigen Jahren, beim Bezug von Krankengeld, diese steuerfreien Lohnanteile voll mit hinzugerechnet wurden.

-- Einsatz geändert am 23.02.2011 14:31:52

23. Februar 2011 | 16:09

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Der Berechnung für das ALG I zugrunde gelegt wird gem. § 129 SGB III das pauschalierte Nettoentgelt (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Es kommt hier darauf an, ob auf die Zuschläge auch Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Gleiches gilt auch für die Rente. Auch hier kommt es darauf an, ob Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Nach § 1 Satz 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ist der Stundengrundlohn, aus dem die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ermittelt werden, auf 25 € beschränkt, für den übersteigenden Teil besteht Beitragspflicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021




Rückfrage vom Fragesteller 23. Februar 2011 | 16:25

Danke für die Antwort. So wie ich ihre Antwort verstehe bleiben also bei der Berechnung von Rente und Arbeitslosengeld die steuerfreien und sozialversicherungsfreien Zuschläge (Nachzuschlag, Feiertragszuschlag) unberücksichtigt. Aber warum gilt das offenbar nicht für das Krankengeld ? Wie ich ich ja bereits in meiner Frage anmerkte, wurden hier diese Zuschläge voll mit hinzugerechnet.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Februar 2011 | 17:15

Sehr geehrter Ratsuchender,

dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass es sich um "Lohnersatzleistungen" handelt.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

Bewertung des Fragestellers 26. Februar 2011 | 15:31

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