Gebrauchtkauf KFZ falscher Motor

12. Februar 2011 10:49 |
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Kaufrecht


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in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige Hilfe bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen.

Über die Plattform 'Mobile' fand ich einen Gebrauchtwagen, der preislich (1.100,00 €) und vom Zustand her passte. TÜV wurde im 01/2011 neu gemacht.

Am 03.02.2011 habe ich mir das Auto vor Ort angesehen, inkl. Probefahrt. Alles schien in Ordnung, Kaufvertrag wurde am 04.02.2011 unterschrieben und eine Anzahlung von 550,00 € geleistet, die Papiere wurden an dem Tag an mich übergeben. Am 07.02.2011 habe ich das Auto angemeldet und am gleichen Tag abgeholt und die Restzahlung geleistet.

Das Auto zeigte dann direkt nach Abholung Mängel (Heizung wurde nicht warm, Zündaussetzer, Klimaanlage o. Funktion, starkes brummen im Innenraum ohne das ich die Ursache weiß....)

Als ich dann ein Thermostat für die Heizung kaufen wollte, merkten ich und die Werkstatt das die Schlüsselnummern nicht zu dem verbauten Motor passten. Dabei bemerkten wir das es für diesen Fahrzeugtyp zwei mögliche Motorisierungen gab. Einmal den 2,0 L 16 V mit 136 PS und einmal den 2,0 L 8 V mit 116 PS.

Lt. meinen Papieren müsste der 2,0 L 16 V Motor verbaut sein. So wurde das Auto angepriesen (Angebot über Mobile war mit 136 PS und lt. Auspreisung im Fahrzeug selbst) und so steht es auch im Fahreugbrief. Lt. Fachwerkstatt ist aber der 2,0 L 8 V Motor verbaut. Dieser passt aber nicht zu den eingetragenen Schlüsselnummern.

Verkäufer: Autohändler mit angeschlossener Werkstatt.

Beschreibung Kaufvertrag:
Überschrift: KFZ-Kaufvertrag vom Gewerblichen Autohändler an Export

Verkäufer: Autodiscounter B....
Seb. Bor.....
USt. Nr.....

Unter Kraftfahrzeugdaten steht die korrekte Fahrgestellnummer und die Fahrzeugbriefnummer, allerdings nicht die genaue PS-Angabe, die aber anhand der Fahrgestellnummer 136 PS betragen müsste.

Es gibt im Kaufvertrag einen Absatz bzgl. der Gewährleistung:

Exportverkauf:
Die Kategorie Export - Verkauf heißt, preiswerte Fahrzeuge oder ältere Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit hohen Kilometerlaufleistungen zu verkaufen. Die technische und optische (Karosserie und Innenraum) Allgemeinzustand entspricht dem altergemäßen Zustand vergleichbarer Fahrzeuge. Technische Aggregate und Bauteile sind ggf. kurz vor der Verschleißgrenze. Aufgrund alter Vorbesitzer sind Verschleißschäden, bzw. verschleißbedingte Defekte auch kurz nach Übernahme durch den Käufer durchaus möglich. Nach Übernahme des Käufers gehen sie zu Lasten des Käufers. Das Fahrzeug ist mit diesen Einschränkungen betriebsbereit. Daher wird das Fahrzeug als Ersatzteilspender verkauft. Mit der Unterschrift des Käufers wird dieser Umstand anerkannt und somit auf die nach dem Gesetz geforderte Garantie- oder Gewährleistung verzichtet. Gekauft wie gesehen. Keine späteren Nachverhandlungen oder Rücknahmen.

Telefonisch weigert sich der Verkäufer nun den Wagen zurückzunehmen, da er sich darauf beruft das er von einem falschen Motor keine Kenntnis hätte und durchaus auch einer der Vorbesitzer den Motor hätte austauschen lassen. Er beruft sich auf den Passus: 'Gekauft wie gesehen'

Da ich ihn nun schriftlich auffordern muss, der Rückabwicklung zuzustimmen, benötige ich Hilfe bei der Formulierung des Briefes.

1) Ist der Ausschluss der Gewährleistung (Mängel sind ja zusätzlich vorhanden) so korrekt gewesen?

2) Kann ich aufgrund des falschen Motors eine Rückabwicklung fordern und wenn ja wie formuliere ich die Forderung?

3) Sollte er sich weiterhin weigern, welche Möglichkeiten habe ich dann noch? Ist das ein Fall von Betrug / arglistige Täuschung?

4) liegt hier der Fall vor:
- eine zugesicherte Eigenschaft fehlt bzw. ein Sachmangel liegt vor? (statt 136 PS nur 116 PS)

Mit freundlichen Grüßen

Mandy S.

12. Februar 2011 | 11:03

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

zu 1:
Nein, es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, in dem solche Klauseln nicht zulässig sind, vgl. § 475 BGB .

zu 2:
Sie müssen zunächst eine Nacherfüllung verlangen, also Lieferung des Fahrzeuges mit dem korrekten Motor, vgl. § 439 BGB .

zu 3:
Sofern Nacherfüllung verweigert wird, treten Sie vom Vertrag zurück und fordern Ihr Geld zurück.
Falls der Verkäufer den Umstand des falschen Motors kannte, liegt arglistige Täuschung vor.

zu 4:
Ja, weil der Wagen bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte (angeboten war der 16V-Motor), geliefert wurde der schwächere 8V-Motor. Vgl. dazu § 434 BGB :

"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."

und

"Zu der Beschaffenheit ... gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers ... erwarten kann"

Angeboten waren 136 PS. Hat der Wagen aber nicht, daher Abweichung. Auf Kenntnis des Verkäufers kommt es nicht an.


Sofern der Händler weiter Widerstand leistet, ist ein Vorgehen mit anwaltlicher Hilfe zu empfehlen.


Mit freundlichen Grüßen






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