Rechtsanwaltskanzlei Filler
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In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Bei Reiserücktritt sind zunächst alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Dies dürften Sie und Ihre Frau sein.
Zudem sind in den Reisebedingungen die Personengruppen beschrieben (Risikopersonen), wegen denen der Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer dieser Personen etwas Unvorhergesehenes zustößt: Dazu gehören in der Regel die nahen Angehörigen der versicherten Personen, also in Ihrem Fall auch Ihre Schwiegermutter.
Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den Versicherungsunternehmen neben Tod und Unfall auch unerwartet schwere Erkrankungen der versicherten Personen und deren nahen Angehörigen anerkannt, insbesondere dann, wenn die versicherte Person die Erkrankte pflegen und versorgen muss.
In Ihrem Fall rate ich dennoch zur Vorsicht und zur Rücksprache mit dem Reiserücktrittsversicherer. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie dann zum Rücktritt berechtigt sind, wenn schon feststeht, dass sich der Verdacht auf den Herzinfarkt schon entkräftet hat.
Ich hoffe, mit meiner Antwort behilflich gewesen zu sein.
mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
Reiserücktritt
25. Juli 2004 14:50 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Beantwortet von
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Reiserecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Regine Filler
Guten Tag,
heute Sonntag,den 25.07.04 ist meine Schwiegermutter mit Verdacht auf Herzinfarkt in stationäre Behandlung im Krankenhaus aufgenommen worden.
Wir, meine Frau und ich, haben eine Reise, Reisebeginn Mittwoch den 28.07.04 gebucht, incl. einer Reiserücktrittsversicherung.
Wir möchten natürlich nicht verreisen.
Was kann ich machen, auch wenn sich schließlich kein Herzinfarkt herausstellt, aber meine Schwiegermutter zur Beobachtung noch im Krankenhaus bleiben muß?
Kann ich die Versicherungsleistung aus der Reiserücktrittsversicherung verlangen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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