Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gemessen an Ihrem Einsatz, wie folgt beantworten darf:
Das Betreiben eines Gewerbes und der Bezug von AlG-II ist durchaus möglich. Allerdings werden die Überschüsse aus der selbständigen Tätigkeit auf das AlG II angerechnet. Von den Einnahmen können aber ein Freibetrag für Ihre Erwerbstätigkeit sowie die Betriebsausgaben (hierzu können auch betriebsbedingte Übernachtungen zählen) abgezogen werden.
Sofern Sie AlG II beziehen, sind Sie von Gesetzes wegen krankenversichert, pflichtversichert. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie familienversichert sind. Sie werden bei AlG-II-Bezug durch die Agentur für Arbeit automatisch an die jeweilige Krankenkasse gemeldet.
Ob Sie auf Lohnsteuerkarte (dann kein Gewerbe) arbeiten wollen, hängt von den avisierten Umsätzen ab. Steuerliche Vorteile sind nur dann errechenbar, wenn Sie überhaupt steuerpflichtig sind. Dies ist vorliegend aber nicht ersichtlich, da Sie als AlG-II Empfängerin keine so hohen Umsätze erzielen werden, als dass Sie in den Genuß von Steuervergünstigungen kommen würden. Auch kann hier keine pauschale Antwort für Ihre Planungen gegeben werden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben und stehe Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.rechtsbuero24.de
14. Mai 2006
|
18:54
Antwort
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