Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich hoffe, dass Ihr Konto beim Einzug des Einsatzes für diese Frage gedeckt ist.
Die Höhe der Mahnkosten orientiert sich nach der Rechtsprechung bei etwa 5 Euro. Wenn Vodafone den Nachweis erbringen kann, dass man Aufwendungen im Rahmen von 8 Euro hat, ist auch dieser Betrag haltbar.
Erste Frage: Steht mir generell die Differenz zwischen geforderten bzw. von mir gezahlten und wirklich berechtigten Mahngebühren als Guthaben auf meinem Vodafone Kundenkonto zu? Also pro Mahnung ca. 5,50 Euro.
Vodafone muss den Differenzbetrag erstatten, wenn nicht der Nachweis gelingt, dass die 8 Euro gerechtfertigt sind.
Zweite Frage: Erkenne ich die evtl. zu hohen Mahngebühren mit Zahlung dieser automatisch an oder könnte man argumentieren, dass ich mit der Mehrzahlung lediglich mein Kundenkonto aufladen wollte? (Bei Vodafone besteht generell die Möglichkeit sein Kundenkonto „aufzuladen" also auch unabhängig vom Rechnungsbetrag (beispielsweise 50 Euro) 100 Euro zu bezahlen, die Differenz wird dann bei darauffolgenden Rechnungen verrechnet)
Ein Anerkenntnis liegt nicht vor.
Dritte Frage: Müssen Einsprüche gegen die Rechnungen also auch die Mahngebühren als deren Bestandteil in einem gewissen Zeitraum gestellt werden?
Diese Einwendungen sollten unverzüglich, also so schnell wie möglich vorgetragen werden.
Hauptfrage:
Einen Vertragsbruch vermag ich nicht zu erkennen. Damit ist auch kein Sonderkündigungsrecht gegeben.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Hallo,
schon einmal vielen Dank für ihre schnell Antwort.
leider sind die gerade auf die Hauptfrage nicht ausreichend eingegangen und ich kann somit leider nicht erkennen ob sie meine Argumentation bezüglich des Vertragsbruches nachvollzogen haben.
Deshalb möchte ich sie bitten im Rahmen dieser Nachfrage noch einmal genauer darauf einzugehen.
Es ging mir darum, ob die Sperrung meiner SIM-Karte mit der Begründung des Nichtbezahlens von überteuerten Mahngebühren (Sperrung erfolgte nach zweimailiger Nichtbezahlung der Gebühren) rechtmäßig ist. Wenn sie sagen, mir steht die Differenz der bereits bezahlten zu hohen Mahngebühren zu. Sei es auch nur 3 Euro pro Mahnung, dann sollte ich ein Guthaben auf meinem Kundenkonto haben, dass mit einem ausreichenden Betrag gedeckt ist um die "neuen Mahngebühren" mit zu tragen.
Falls ich nun Widerspruch gegen die Mahngebühren einlege und Vodafone diese in Höhe von 8 Euro nicht rechtfertigen kann, sondern nur von 5 Euro, ist dann aus dem vorher beschriebenen Sachverhalt eine Argumentation des Vertragsbruches möglich?
Anders formuliert: Stellt das Sperren einer SIM-Karte durch einen Mobilfunkanbieter ohne berechtigte Gründe, dass heißt bei vollständiger Zahlung der Rechnungen (beachte Differenz in meinem Fall) einen Vertragsbruch dar oder nicht?
Vielen Dank im voraus, liebe Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
kleiner Tipp für das nächtste Mal: erst die Nachfrage stellen und dann bewerten. Solch eine negative Bewertung, die nicht Stand halten kann, schadet nicht nur mir, sondern auch dem Unternehmen von 123Recht. Ich denke, Sie sollten sich daher mit 123Recht in Verbindung setzen und die Bewertung löschen lassen.
Zu Ihrer Nachfrage wie folgt:
Meines Erachtens sind die Mahngebühren nicht zwingend überteuert. Daher erfolgte die Sperrung zu Recht und es liegt kein Vertragsbruch vor, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.
Nur mal angenommen, es gelänge dem Anbieter nicht, den Nachweis zu erbringen, dass die Mahngebühren angemessen sind. Dann wären diese deutlich zu hoch und dann wäre Ihre Argumentation schlüssig und Sie hätten absolut Recht.
Zunächst sollten Sie sich daher an den Anbieter wenden und die Höhe der Mahngebühren nachweisen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt