Bei Ebay ausgeschlossen, kündigen unmöglich?

15. November 2004 13:26 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Ich habe eine Zeit lang über Ebay Waren aller Art verkauft, davon hat das Finanzamt wind bekommen und mir gleich mal die Steuerfahndung ins haus geschickt, etwa 3Wochen vor dem Besuch der Finanzbeamten wurde ich vom Handel bei Ebay ausgeschlossen,

Ebay hat alle Daten dem Finanzamt Übermittelt (beendete Auktionen, andere Mitgliedsnamen ect.)

Ich habe Daraufhin Ebay gebeten mir alle über mich gespeicherten Daten zu kommen zu lassen sowie um Löschung gebeten.(§34 bzw.$19 BDSG )
Als Antwort habe ich folgende Zeilen erhalten:
"Die weitere Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten ist Gemäss §35 abs.3 Nr.2 BDSG zulässig. Sie ist erfordelich, und ist konform mit dem Datenschutzgesetz zulässig. Sie ist erforderlich um spätere Wiederanmeldungen zu verhindern.
Zudem sind wir aufgrund handelrechlicher und Steuerlicher Vorschriften dazu verpflichtet, bestimmte Daten in gesperrter Form längerfristig zu speichert. Wir weisen daher vorsorglich darauf hin, dass wir auch keine Löschung Ihrer Daten vornehmen."

Jetzt meine Fragen:
1. ist es eBay erlaubt "alle" daten der Steuerbehörde zu übermitteln ohne Richterlichen Beschluss (damit meine ich die beendeten Auktionen seit meiner Mitgliedschaft)
2. Wenn ich Auskunft über meine Gespeicherten Daten verlange, müsste mir dann nicht auch alle Auktionen Übermittelt werden?
3. wie lange genau darf eBay meine Daten in gesperrter Form Speichern?
4. In dem Schreiben geht nicht hervor, wann oder ob ich Überhaupt auskunft erteilt bekomme...wie soll ich mich verhalten?

vielen Dank

Sollte hier ein Anwalt sein der sich für solche sachlagen Interessiert und mich vertreten möchte sowie in der Nähe von Saarbrücken Tätig ist, würde ich gerne in Kontakt aufnehmen!

Sehr geehrter Anfragender,

u.U. hat sich die Steuerfahndung zunächst direkt an ebay gewandt und so die Auskunft erhalten. Ohne Kenntnis der Umstände kann dies zwar nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Aufgrund Ihres Sachverhaltes spricht jedoch der erste Anschein dafür. Es ist meiner Ansicht nach nicht davon auszugehen, dass ebay von sich aus die Daten weitergegeben hat.

Da Sie einen Anspruch darauf haben zu erfahren, welchen Daten über Sie gespeichert sind, müsste ebay Ihnen eigentlich eine Aufstellung über alle Auktionen zur Verfügung stellen. Aus Ihrer Frage kann ich nur vermuten, dass dies bislang nicht geschehen ist.

Da die Auktionen maßgeblich sind für die Gebühren von ebay und diese wiederum maßgeblich sind für Bilanzen und STeuern wird ebay die Daten 10 Jahre lang aufbewahren müssen.

Wenn bei Ihnen schon die Steuerfahndung vor Ort war, dann sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, der für Sie Akteneinsicht nehmen kann und Ihren Auskunftsanspruch gegenüber ebay durchsetzt. Nur wenn Sie wissen, was das Finanzamt weis (im Zweifelsfall alles!), können Sie sich richtig verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER