Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender!
Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß es auf den Eingang der komprimierten papierschriftlichen Erklärung ankommt. Ihre Steuererklärung war damit verfristet.
Auch ist das Versagen des Druckers Ihnen zuzurechnen, da er Ihnen gehört und ein Verschulden anderer nicht aus Ihrer Sachverhaltsdarstellung deutlich wird.
Bei Fristversäumnis gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, jedoch ist dies nur möglich, wenn Sie kein Verschulden an dem Fristversäumnis trifft.
Jedoch deutet alles in Ihrer Darstellung darauf hin, daß Sie das Alleinverschulden an dem Fristversäumnis tragen.
Daher kann ich auch keine erfolgsversprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten erkennen. Jedoch ist eine abschließende Beurteilung stets nur in Kenntnis aller Umstände möglich, die hier aus der Distanz unmöglich ist.
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Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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