Sehr geehrter Rechtssuchender,
auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
5% berufsbedingte Aufwendungen können beim Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte angesetzt werden, dies geschieht neben den 1/7 die den Erwerbstätigenbonus darstellen.
Ich würde in jedem Fall versuchen, die monatlichen Fixkosten mindernd geltend zu machen, Sie tragen allerdings die Beweislast, dass die Wohnung nicht vermietbar ist. Ich gehe davon aus, dass Sie aber aufgrund der Negativeinkünfte auch eine entsprechende Steuerersparnis haben, die müsste dann auch berücksichtigt werden.
Sollten Sie mit der Berücksichtigung der Negativeinkünfte nicht durchkommen, so dürfte in jedem Fall auch der Steuervorteil nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich können folgende Kosten berücksichtigt werden:
- verbrauchsunabhängige Nebenkosten
-Zinsen
-Kosten für Reparaturen (Instandhaltung), wenn sie notwendigen Erhaltungsaufwand betreffen
- Rücklagen für notwendige Hausinstandhaltungen und Reparaturen
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Brufsbedingte Aufwendungen - was kann ich unter "Vorliegen entsprechender Ansatzpunkte verstehen?
Mein Mann ist Beamter, Berufsbekleidung o.ä. benötigt er nicht.
berufsbedingte Aufwendungen sind z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Literaturanschaffungen, oder ähnliche Werbungskosten, die entstehen, dadruch dass eine Berufstätigkeit ausgeübt wird.
Wenn nichts dergleichen vorliegt, dann ist auch kein Abzug zu machen.