Sehr geehrter Fragesteller,
wegen der Höhe Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze:
Was Sie für Ihre Homepage bezahlen müssen, bestimmt sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn eine solche in dem ursprünglichen Vertrag vorgesehen war.
War sie nicht vorgesehen, gilt nur der ursprünglich vereinbarte Preis. Dieser könnte nur durch einen neuen Vertrag erhöht werden. Zum Abschluß eines solchen Vertrages kann Sie aber niemand zwingen. Rechtsgrundlage ist der Grundsatz der Privatautonomie.
Mit freundlichen Grüssen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
Preiserhöhung - Müssen wir diese Preiserhöhung hinnehmen?
5. April 2006 15:45 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Vertragsrecht
Wir haben im letzten Jahr den Provider für unsere Homepage gewechselt.
Es wurde ein Vertrag abgeschlossen mit 1/4 jährlicher Zahlweise zu knapp 37 Euro.
Nun haben wir für das neue Quartal eine Rechnung in Höhe von 102,50 Euro erhalten.
Ein Schriftverkehr mit Ankündigung der Preiserhöhung existiert nicht.
Müssen wir diese Preiserhöhung hinnehmen ?
Wenn nein, bitte auch Gesetz nennen.
Danke im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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