Enzug der Geschäftsführung -> wichtiger Grund?

28. September 2010 17:27 |
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Gesellschaftsrecht


Wir bitten um Antwort eines Rechtsanwalt mit Fachgebiet Gesellschafterrecht aus der Umgebung Luckau / Lübben:

Die GbR xxxxx verwaltet gemeinsam ein Grundstück (Gesellschafter sind Herr aaaaa 75 % und Herr bbbbb 25 %), welches an xxxxx vermietet ist. Herr aaaaa ist ebenfalls Gesellschafter und Geschäftsführer der xxxxx. Herr bbbbb wurde Dezember 2008 als Geschäftsführer entlassen und seine Gesellschafteranteile an der xxxxx eingezogen!
Zum Sachverhalt: Herr bbbbb hat bei der GbR monatlich Zahlbelege ausgestellt, unterschrieben und das vorhandene Geld 25 zu 75 auf die Gesellschafter verteilt und ausbezahlt, d.h. das Konto der GbR wurde somit jeden Monat auf 0 „runter gefahren".
Im Gesellschaftervertrag ist jedoch geregelt, dass 1mal jährlich die Überschüsse ausgezahlt werden, nach Abzug eventuellen Reparaturkosten und ähnliches.
Daraufhin hat Herr aaaaa die xxxxx informiert die Miete zum Schutz auf ein separates Konto der xxxxx zu überweisen, welches seit ca. ½ Jahr geschieht.

xxxxx hatte einen Mietvertrag mit aaaaa privat, der dann von der GbR übernommen wurde, aber nie geändert wurde.

Dann verklagte Herr bbbbb im Namen der GbR ohne Rücksprache mit dem anderen Gesellschafter die xxxxx auf Mietrückstand, dieses Verfahren kam zum ruhen.

Jetzt berief Herr bbbbb eine Gesellschafterversammlung ein, mit folgendem Punkt: „Entzug der Geschäftsführung von Herr aaaaa (ohne Begründung)";
2 Tage später kam eine neue Einladung mit dem gleichen Punkt wie bei der ersten Einladung, jedoch diesmal mit der Begründung: „dass Herr aaaaa die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen an die GbR verhindert und dass er ohne Stimmrecht von seiner Geschäftsführertätigkeit enthoben werden soll."

Frage: Ist der Grund zum Entzug der Geschäftsführung ein wichtiger Grund, da Herr aaaaa das Geld nur schützen wollte und nicht verhindern. Denn laut Gesetz ist ein Stimmrechtsentzug nur rechtens, wenn ein wichtiger Grund vorhanden ist.

Wie sollen wir uns verhalten?

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