Eigentumsumschreibung

22. März 2006 17:21 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo!

Habe ein Haus von einem Bauträger gekauft. Alle Rechnungen wurden von mir bezahlt. Der Bauträger hat aber bei der Rechnungserstellung einige Summen abgezogen, die eigentlich auch von mir bezahlt werden müssten. Es war ein Versehen vom Bauträger, da mein Vertrag vom Standartvertag abweichte. Das Haus wurde bereits übergeben und ich bin eingezogen. der Bauträger hat jetzt den Fehler gemerkt und fordert die fehlende Summe zu erstatten, gegen Eigentumsumschreibung. Meine Frage: muss ich bezahlen, denn schlißlich es war nicht mein Fehler? Und wenn nicht, wie kann ich den Verkäufer zu Eigentumsumschreibung zwingen?

Danke

22. März 2006 | 17:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ob der Verkäufer des Hauses von Ihnen weitere Zahlungen verlangen kann, wird sich nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen richten. Hat der Verkäufer Ihnen gegenüber abschließend abgerechnet, wird er aber keine Nachforderungen mehr stellen können, sofern er sich dies nicht vorbehalten hat. Um dies verbindlich feststellen zu können, müßte aber zunächst Einsicht in den Kaufvertrag und die Rechnungen genommen werden.

Sofern Ihrerseits alle Verpflichtungen erfüllt wurden, werden Sie nach dem Kaufvertrag das Recht haben, vom Verkäufer die Bewilligung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu erhalten. Weigert er sich, werden Sie diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen müssen.

Ich empfehle Ihnen, den Kaufvertrag und die Rechnungen des Verkäufers einem Anwalt zur konkreten Prüfung vorzulegen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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