Rechtsanwaltskanzlei Filler
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37073 Göttingen
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Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
Für einen Schaden haftet grundsätzlich der Verursacher. Dies gilt jedoch nur für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden (§ 823 BGB
).
Da in Ihrem Fall nicht erwiesen ist, wer den Schaden verursacht hat, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einen der beiden möglichen Verursacher zu verklagen und dem anderen den Streit zu verkünden.
Dies hat zur Folge, dass innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens die Frage der Verursachung geklärt wird und Sie, soweit sich eine fahrlässige oder vorsätzliche Haftung ergibt, den Schaden ersetzt bekommen.
Für weiteren Fragen und juristischen Rat stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
In der Hoffnung, Ihnen durch meine Auskunft geholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
Beschädigte Hauselekttrik
7. November 2004 18:37 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Beantwortet von
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Regine Filler
Ein Elektroschaden im Haus hat Teile meiner Heimelektonik stark be-
schädigt. Zwischen Vermieter und Stromanbieter besteht Streit über die Haftung und Verantwortlichkeit.
Kann ich in jedem Fall davon ausgehen, daß die Elektrik des Hauses
in Ordnung ist; oder muß ich, ähnlich wie bei einem Blitzschlag, Verluste (ca.2500 €) an meinem Eigentum hinnehmen, wenn der Vermieter nicht fahrlässig gehandelt hat ?
Kann ich trotz der Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und
Stromversorger meine Forderungen an den Vermieter richten und diese
drchsetzen ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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