Mietnomade - Monatelang auf einen Prozess warten?

| 31. August 2010 00:24 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


01:46

Ich habe eine Wohnung an einen Betrüger vermietet. Er wohnt seit Mitte April in der Wohnung, hat für einen halben Monat Miete gezahlt, danach nichts mehr, keine Kaution, ausserdem wird der Strom immer noch von mir gezahlt. Von Nachbarn habe ich gehört, dass vor einiger Zeit früh morgens um 6 Uhr die Polizei bei ihm war, es soll dabei um früheren Mietbetrug gegangen sein.

Er hat nachweislich falsche Angaben gemacht, so gut wie alles scheint erlogen zu sein.

Meine Frage ist, ob es, falls es zutrifft, dass es ein Wiederholungstäter ist, zu erwarten ist, dass eine Räumugsklage (ich kündige natürlich fristlos) beschleunigt durchgeführt wird, oder muss ich auch in einem solchen Fall, wo die Gerichte guten Grund haben, anzunehmen, dass es sich um einen professionellen Betrüger handelt (er ist gewandt und gebildet, sympathisch ... ) monatelang auf einen Prozess warten?

Da er vorher dasselbe gemacht hat, wäre es hilfreich die Erfahrungen des Vorvermieters zu kennen. Gibt es eine Möglichkeit, Kontakt zu dem Vorvermieter herzustellen (Melderegister, Polizei, Gericht etc.)?

31. August 2010 | 01:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Leider wird auch bei einem professionellen Betrüger kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, d.h. Sie werden auf einen normalen Prozess warten müssen. Das kann unter Umständen Monate dauern.

Sie können allenfalls über die Polizei Kontakt zu dem Vorvermieter herstellen. Dazu sollten Sie der Polizei Ihren Fall und Ihren Verdacht schildern und diese bitten, Ihre Adresse an den eventuell bekannten Vorvermieter weiterzugeben. Gelegentlich funktioniert dies.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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Rückfrage vom Fragesteller 31. August 2010 | 01:43

Ich weiss, dass das folgende illegal wäre, und werde es wahrscheinlich nicht machen. Was würden die rechtlichen Folgen für mich sein, wenn ich die Möbel in den Keller stellen würde (in Absprache mit dem Mieter habe ich einen Schlüssel für die Wohnung), das Schloss auswechseln, und einen Zettel an die Tür machen würde, dass er die Möbel im Keller, für den er den Schlüssel nach wie vor hat, abholen kann?

Rückfrage vom Fragesteller 31. August 2010 | 01:44

Ich weiss, dass das folgende illegal wäre, und werde es wahrscheinlich nicht machen. Was würden die rechtlichen Folgen für mich sein, wenn ich die Möbel in den Keller stellen würde (in Absprache mit dem Mieter habe ich einen Schlüssel für die Wohnung), das Schloss auswechseln, und einen Zettel an die Tür machen würde, dass er die Möbel im Keller, für den er den Schlüssel nach wie vor hat, abholen kann?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. August 2010 | 01:46

Sehr geehrter Ratsuchender,

es würde sich um verbotene Eigenmacht und Hausfriedensbruch handeln. Letzteres ist eine Straftat. Bei einem verständnisvollen Staatsanwalt und/oder Richter könnten Sie eventuell damit durchkommen. Dennoch muß ich von einem solchen strafbaren Verhalten abraten.

Zudem könnte sich der Mieter wieder in die Wohnung hineinklagen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 31. August 2010 | 01:56

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