Gewerblicher Mietvertrag wieder aufgelöst, was ist mit der Provision?

| 15. März 2006 11:34 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Hallo,

für einen EDV Versandhandel wurde eine Halle/Werkstatt mit ca. 100m² am 24.02. zum 01.04. angemietet. Die Provision an den Makler wurde in Bar am Tag der Unterschrift geleistet. Jetzt stellte sich heraus, dass die Räumlichkeiten durch eine bauliche Gegebenheit (Schallschutz) nicht in Frage kommen. Der Vermieter sieht dies genauso und der Mietvertrag wird unbürokratisch rückabgewickelt.

Wie sieht es mit der Provision an den Makler aus? Ist die verloren oder habe ich ein Anrecht darauf? Danke für Beantwortung im Voraus.

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Vergütung des Maklers wird fällig, wenn dieser seine geschuldete Leistung - den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des Mietvertrages - erbracht hat. Wenn der Vertrag nachträglich durch Vereinbarung der Mietvertragsparteien wieder aufgelöst wir, so bleibt der Vergütungsanspruch des Maklers grundsätzlich bestehen. Sie werden daher die Maklercourtage nicht zurückverlangen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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