Guten Morgen,
wenn Sie eine Referenzliste mit den einzelnen Projekten veröffentlichen wollen, benötigen Sie zuvor die Zustimmung aller Beteiligten. Dies sind die jeweiligen Auftraggeber und die Bauherren. Eine Zustimmung Ihres früheren Arbeitgebers ist demgegenüber nicht erforderlich.
Auch für die von Ihnen gefertigten Photos gilt inhaltlich dasselbe: eine Verwendung ist nur mit Zustimmung der Beteiligten möglich.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Referenzen
12. März 2006 20:29 |
Preis:
30€
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Seit 2 Jahren bin ich nun selbständig und hatte davor viele Jahre im Angestelltenverhältnis eine Reihe von Interessanten Bauprojekten in Punkto Fachplanung und Fachbauleitung im Bereich TGA abgewickelt. Nun würde ich gerne diese Projekte in meine Referenzenliste aufnehmen wollen. Unter welchen Voraussetzungen kann und darf ich Referenzen veröffentlichen? Benötige ich Erlaubnis vom Auftraggeber, Bauherrn, Nutzer oder meines früheren Arbeitgeber? Darf ich selbst "geschossene" Bilder dieser Projekte veröffentlichen?
FRAGESTELLER 12. Oktober 2025
/5,0
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