Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
letztendlich ist die Frage, ob eine Mietminderung berechtigt ist, immer eine Frage des Einzelfalls, die dann konkret geprüft werden muss.
Generell ist es aber so, dass Sie den üblichen Baulärm zu den üblichen Zeiten, der durch den Neubau eines Hauses in der Nachbarschaft entsteht, hinnehmen müsen. Dies gilt insbesondere in einem Neubaugebiet, wenn bekannt ist, dass in der kommenden Zeit hier noch weitere Häuser gebaut werden.
Die Grenze liegt dort, wo der Baulärm das übliche Maß überschreitet. Eine Minderung kommt dann in Betracht, wenn z.B. zu Ruhezeiten (nachts) weiter gearbeitet wird oder auch wenn der Lärm durchgehend einen Geräuschpegel verursacht, der weder ein Öffnen der Fenster noch eine Unterhaltung in normaler Lautstärke erlaubt (so z.B. das AG/LG Darmstadt, WuM 1984, S. 243
. ff).
Im Ergebnis werden Sie sich mit normalen Baulärm abfinden müssen. Nur wenn dieser erheblich über das normale Maß hinausgeht, besteht die Möglichkeit der Minderung.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
11. März 2006
|
10:35
Antwort
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