Sehr geehrter Ratsuchender,
Zahlungen des Kunden ohne sogenannte Tilgungsbestimmung werden auf die ältesten Forderungen verrechnet und zwar solange, bis diese vollständig erloschen sind. Sind die Forderungen gleich alt, erfolgt die VErteilung prozentual.
Sollten bereits Verfahrenskosten für eine Titulierung entstanden sein, erfolgt die Verrechnung zunächst auf diese KOsten, dann auf entstandene Zinsen, dann auf die Hauptforderung.
Die dem Kunden erteilte oder zu erteilende Gutschrift wird genauso behandelt.
Ich hoffe, Ihnen einstweilen geholfen zu haben, ggf. können Sie mich auch gerne anmailen.
MFG S. Schneider (Rechtsanwältin)
Wie wird eine Gutschrift verrechnet?
6. März 2006 16:32 |
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30€
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Generelle Themen
Einer unserer Kunden hat mehrere offenstehende Rechnungen bei uns. Nunmehr wurde ihm eine Gutschrift erteilt. Gutgeschrieben wurden diverse Waren aus unterschiedlichen Rechnungen. Wie wird die Gutschrift verrechnet? Auf die älteste Rechnung oder gesplittet auf die unterschiedlichen Rechnungen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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