Witwenrente - Unverheiratet

23. Juli 2010 16:13 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach einer glücklichen Beziehung über 20 Jahre verstarb mein Mann vor 3 Jahren. Wir haben eine gemeinsame Tochter und ich wurde im Testament meines Partners als Lebensgefährtin bezeichnet. Nun stellt sich die Frage ob ich nicht Anspruch auf Witwenrente habe, da wir ja in einer Eheähnlichen Beziehung lebten und ich meine Karriere nicht weiterführen konnte , da ich mich um unsere Tochter kümmern musste?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,

Mit freundlichen Grüßen,

G.B.

23. Juli 2010 | 16:49

Antwort

von


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Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
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Sehr geehrte Fragestellerin,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie weder Anspruch auf Witwenrente (§ 46 SGB 6 ) noch Anspruch auf Erziehungsrente (§ 47 SGB 6 ) haben. Eine solche Hinterbliebenenrente käme nur dann in Betracht, wenn Sie beide verheiratet gewesen wären. Soweit in §§ 46 , 47 SGB 6 Lebenspartner Ehegatten gleich gestellt sind, sind damit nicht Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeint, sondern (gleichgeschlechtliche) Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrage-Funktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich auch zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail. Meine E-Mail-Adresse finden Sie unten in der Signatur.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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