Sehr geehrter Ratsuchender,
zu den Erfolgsaussichten angesichts des sehr komplexen Sachverhalts kann ich leider keine abschließende Aussage treffen.
So steht es im Ermessen des Gerichts, ob es von der Richtigkeit eines gerichtlichen Gutachtens überzeugt ist. Dies ist ein Ausfluss der richterlichen Unabhängigkeit. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihrem Gegengutachten, um ein Privatgutachten handelt. Ein solches Gutachten hat leider nicht denselben Stellenwert wie ein Gerichtsgutachten. Ob es sich in Ihrem Fall um einen Verfahrensfehler handelt, kann auch ohne genaue Kenntnis der Aktenlage nicht beurteilt werden.
Sollten aber Anzeichen eines fortschreitenden PAS vorliegen, so liegt eine psychische Kindeswohlgefährdung vor, d.h. eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses des Kindes im Sinne de § 1666 BGB
. Nach Ihren Schilderungen muss man davon ausgehen, dass Ihr Kind durch Ihre Ex-Frau und ihren neunen Partner derart manipuliert wird, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten, was leider auch insoweit funktioniert hat. Dies ist Ausdruck eines elterlichen Defizits. Denn Ihre Ex-Frau scheint nicht zu begreifen, dass das Kind zwei Elternteile hat und braucht. Sollten diese Indizien also vorliegen, müssen Sie versuchen, die Sorgerechtsentscheidung anzugreifen. Denn bei der Entscheidung muss gerade das Kriterium der Beziehungstoleranz herangezogen werden. So hat u.a. das OLG Bamberg 1985 das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen, weil das Wohl des Kindes "durch die beschränkte Erziehungsfähigkeit der Mutter, die ihr Kind ohne jede Vaterbeziehung heranwachsen lassen wollte, erheblich gefährdet" war. Die Chancen in einem solchen Fall - zumindest eine geregelte Umgangsregelung herbeizuführen- , würde ich insgesamt als positiv einschätzen.
Insgesamt rate ich Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen, da der Sachverhalt sehr komplex ist.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
www.kanzlei-glatzel.de
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Vielen Dank,
kann ich noch etwas machen, um das Jugendamt wachzurütteln?
Der mir zugeteilte Sachbearbeiter des Jugendamts ist über den gesamten Verlauf mehrfach von mir benachrichtigt worden. Speziell über den nun von der Mutter praktizierten Umgangsausschluß, trotz des bestehenden Umgangsvergleichs. Er handelt allerdings nicht. Gegenteilig empfahl er mir es zu versuchen, den Kontakt durch Telefonanrufe (welche von der Mutter und deren Ehemann abgeblockt werden, da sie mir meine Tochter nicht ans Telefon geben) oder durch Postkarten (welche natürlich entsorgt werden, da nicht meine Tochter die Post aus dem Briefkasten holt ) aufrecht zu erhalten.
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Jugendamt wird leider bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht zu Ihrem Gunsten einschreiten. Versuchen Sie aber den Konatkt zu Ihrer Tochter soweit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
www.kanzlei-glatzel.de