Wohngemeinschaft

| 27. Februar 2006 20:39 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
mein Sohn wohnt in einer Dreier-Wohngemeinschaft in FR. Alle drei haben den Mietvertrag unterschrieben. Nun möchte mein Sohn ausziehen und sucht deshalb einen Nachmieter für sich. Dies stellt sich als schwierig heraus, da die beiden anderen Mitbewohner ein sehr chaotisches Leben führen und der Zustand der Wohnung Interessenten offensichtlich abschreckt. Mein Sohn hat seine Mitbewohner mehrmals aufgefordert mitzuhelfen die Wohnung zu putzen und aufzuräumen. Dazu fühlen sie sich offensichtlich nicht in der Lage, da sie ständig ausreden haben (keine Zeit; Termine usw.). Auch möchten viele Interessenten verständlicherweise die zwei Mitbewohner kennenlernen. Auch dies ist meinem Sohn bisher nicht gelungen, da sie bisher nicht zu den Besichtigungsterminen anwesend waren, obwohl er sie darum bat.
Wie kommt mein Sohn aus dem Mietvertrag heraus und an seinen Kautionsanteil heran ?

27. Februar 2006 | 21:39

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

Ihr Sohn und seine Mitbewohner bilden rechtlich gesehen eine BGB-Gesellschaft. Diese kann Ihr Sohn gem. § 723 BGB jederzeit beenden und von den beiden anderen WG-Mitgliedern die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags verlangen (und notfalls auch gerichtlich durchsetzen), denn wenn keine Einigung erzielt werden kann, können nur alle gemeinsam kündigen. Wenn die beiden anderen gerne in der Wohnung bleiben möchten, ist vielleicht mit dieser Argumentation auch ein gewisses Mitwirken dieser Personen an der Nachmietersuche zu erreichen.

Für den Fall der Beendigung des gesamten Mietverhältnisses könnte dann vom Vermieter nach angemessener Frist der Kautionsbetrag (an alle) herausverlangt werden und müsste dann zwischen den Bewohnern wiederum im Innenverhältnis verteilt werden.

Da das Ganze nicht ganz unkompliziert ist, empfiehlt es sich natürlich, irgendwie eine gütliche Einigung zu erzielen. Wie beschrieben, könnte die Aussicht, die Wohnung insgesamt zu verlieren, vielleicht für ein wenig mehr Eifer bei der Nachmietersuche sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


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