Die Strafe wird im Führungszeugnis - soweit keine anderen Eintragungen vorliegen - nach drei Jahren nicht mehr aufgenommen, gerechnet ab dem Tag der Urteilsverkündung, allerdings frühestens dann, wenn die Bewährungsfrist abgelaufen ist. In Ihrem Fall müssen Sie hierfür also, wenn die Bewährung nicht wegen neuer Delikte verlängert wird, drei Jahre ab Urteilsdatum warten.
Der Widerruf der Bewährung kann grundsätzlich bei jedem Delikt erfolgen (die erste Auflage im Bewährungsbeschluß dürfte deshalb auch "straffreie Führung" lauten und nicht "keine Körperverletzung mehr"). Allerdings ist dies jeweils eine Entscheidung im Einzelfall.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Führungzeugnis Verjährung (Widerruf)
4. November 2004 16:28 |
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Strafrecht
Guten Tag.
Ich habe folgende Fragen: Bin gerade wegen Körperverletzung zu 6 Monaten Haft (2 Jahre Bewährung und Gewalttherapie) verurteilt worden. Wann wird dies aus dem Führungszeugnis gelöscht? Bin der Meinung 5 Jahre. Ab wann zählt die Frist: Ab Rechtskräftigkeit oder nach Ablauf der Bewährung.
Weiterhin interessiert mich bei welchen "möglichen" Taten (ich will um Gotteswillen keine begehen, rein Interesse) ich in Haft gehen würde. Bei jeglichen (zb. Alkohol im Strassenverkehr, Betrug), oder nur bei weiteren Körperverletzungsdelikten?
Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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