Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben lediglich die Möglichkeit, zwei Unternehmen zu gründen, um Ihre Ziele zu erreichen.
Eine Selbständige Tätigkeit, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt (Freiberufler usw.), wird durch eine gewerbliche Tätigkeit "infiziert", so dass ausschließlich Einnahmen aus Gewerbebetrieb vorliegen würden und Gewerbesteuer auf sämtliche Einnahmen zu zahlen wären.
Insofern müssen Sie zwei Unternehmen führen, die strikt voneinander getrennt sind, d.h. getrennte Konten, Buchhaltung, Buchhaltung usw.. Bei einer Selbständigen Tätigkeit besteht weiter grundsätzlich der Vorteil, dass Sie Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu zahlen haben, also erst dann, wenn Sie sie auch tatsächlich auf dem Konto haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben und stehe für eine ausführliche Beratung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
MfG
Michael Wieck
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei
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Lavesstr. 79
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Tel.: 0511-3577106
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Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wieck
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Sehr geehrter Herr Wieck,
besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Insgesamt ist Ihr Rat, zwei Unternehmen zu gründen klar. [Ob ich ihn befolge oder ob mir das als Unternehmers-Neuling zu kompliziert wird, muss ich noch überlegen.]
Allerdings gibt es Unklarheiten mit Ihrer Unterscheidung zwischen einer "Selbständigen Tätigkeit" und einer "gewerblichen Tätigkeit".
- M.W. ist auch die "gewerbliche Tätigkeit" eine "Selbständige Tätigkeit" - vermutlich meinen Sie also bei "Selbständiger Tätigkeit" immer die "freiberufliche selbständige Tätigkeit" im Gegensatz "zur gewerblichen selbständigen Tätigkeit"?
- Sie schreiben.: "Bei einer Selbständigen Tätigkeit [meinen Sie hier bei einer FREIBERUFLICHEN selbständigen Tätigkeit?] besteht weiter grundsätzlich der Vorteil, dass Sie Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu zahlen haben".
Können Gewerbetreibene die Umsatzsteuer auf Antrag beim Finanzamt ebenfalls nach vereinnahmten Entgelten zahlen oder ist dieser Weg Freiberuflern vorbehalten?
Für die Nachklärung Ihrer Antwort wäre ich dankbar.
Mit besten Grüßen.